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Das BStAbg ab 2027 – Was auf unsere Praxen zukommt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

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Gesundheitsreform 2027 und die Folgen für Logopäden

Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

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E-Mail an die Bundesgesundheitsministerin: VDLS Positionspapier 2025

Die gesundheitliche Versorgung beginnt bei der Ausbildung. Wer Fachkräftemangel in der Logopädie wirksam bekämpfen will, muss junge Menschen unterstützen – nicht belasten. Eine gerechte Ausbildungsstruktur ist der erste Schritt zu einer starken, flächendeckenden sprachtherapeutischen Versorgung in Deutschland.

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Nina Warken © 2024 Tobias Koch

An die Bundesgesundheitsministerin: VDLS fordert bessere Vergütung und politische Weichenstellung

Der VDLS appelliert an die neue Bundesregierung und insbesondere an die ernannte Gesundheitsministerin, die Versorgungssituation im Bereich Logopädie ernst zu nehmen und strukturelle Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört insbesondere eine angemessene Vergütung für sprachtherapeutische Leistungen sowie bessere berufliche Rahmenbedingungen, um den Nachwuchs zu sichern und die Versorgung langfristig zu stabilisieren.

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Logopädie am Existenzminimum – Ein Beruf ohne Zukunft?

Logopädinnen und Logopäden stehen in der Einkommensstatistik weit unten. Das Bruttoeinkommen von angestellten Logopädinnen liegt bei etwa 3.100 €, während Selbstständige durchschnittlich 3.611 € brutto verdienen. Doch diese Zahlen trügen: Selbstständige müssen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40,4 % vollständig selbst tragen, während sich bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt. Das Nettoeinkommen beträgt für Angestellte daher rund 2.067 €, für Selbstständige jedoch nur 1.596 €. Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt in Deutschland lag zuletzt bei 4.323 € brutto (ca. 2.702 € netto).

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Neues in 2025

Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System. Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“. Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.

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Neue Preise!

Da die Behandlungspreislisten für den Bereich der Logopädie an vielen Stellen nachzulesen sind, dürfte uns wohl niemand übel nehmen, wenn wir diese hier benennen. Für eine Behandlung von 45 Minuten vergüten die Kassen zugelassenen Logopädie-Praxen nun 71,67 €. Dies wurde von einem Schiedsgremium, besetzt mit Vertretern der Berufsverbände und der Krankenkassen, in salomonischer Weisheit so entschieden.

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E-Rechnung

Als besonderen Leckerbissen der europäischen Zentralbürokratie stellen wir die E-Rechnung vor. Wieviel Beachtung die E-Rechnung durch uns Therapeuten haben wird, ist noch nicht abzusehen. Möglicherweise werden die meisten von uns eher selten eine derartige Rechnung erhalten. Denn für die verpflichtende Erstellung einer Rechnung im neuen elektronischen Format müssen folgende Gegebenheiten vorliegen ...

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