Skip to content

Willkommen im Jahr 2024

Was ist neu in 2024?

Nachdem wir uns in 2023 an enorme Preissteigerungen und hohe Zinsen gewöhnt haben, und bei bereits vor 3 Jahren geplanten sehr moderaten Vergütungsanhebungen anderen Berufsgruppen im Einkommen deutlich hinterher hinken, fragt sich mancher, was die Zukunft bringen wird.

Viele Gerichtsverfahren

Mit Blick auf die Berufspolitik muss festgestellt werden, dass die Krankenkassen eisern Front machen gegen bessere Vergütungen bei den Heilmittelerbringern, zu denen auch die Logopäden gehören. Es gibt so gut wie keine Entscheidung, die nicht über ein Gericht oder ein Schiedsverfahren herbeigeführt werden kann.

So haben nun die Ergotherapeuten vor Gericht das Recht endgültig durchgefochten, ähnlich wie Logopäden den Heilpraktiker für Ihre Berufsgruppe erlangen zu können. Für die Logopäden erging bereits in 2019 ein solches Urteil. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang mit LH Fortbildungen eine Online – Fortbildung mit mittlerweile modifiziertem Prüfverfahren, ähnlich wie Postident, anbieten zu können. Viele Gesundheitsämter monierten den Umstand, dass bei Onlineprüfungen sichergestellt werden muss, wer geprüft wird, um dann bei Bestehen des Tests Heilpraktiker (Logopädie) werden darf. Da Logopäden und Heilmittelerbringer nicht ohne ärztliche Verordnung tätig werden dürfen und zudem ihre Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen, macht einen der Erwerb des Sektoralen Heilpraktikers diesbezüglich sorgenfrei. Denn Ihre Tätigkeit ist in diesem begrenzten Rahmen erlaubte Ausübung der Heilkunde, die sonst nur Ärzten gestattet ist.

KO für einige Berufsverbände?

Unter anderem wird Im Bereich der Physiotherapie gegen eine Entscheidungen einer Schiedsstelle geklagt. Nicht Neues wird manch einer meinen. Jedoch zeigt sich hier nun wie es aussieht, wenn David gegen Goliath antritt. Denn das berufene Gericht hat bereits die Streitwerte festgelegt. Denn da es um eine Anpassung von immerhin 14,9 % geht hat das zuständige Gericht den Streitwert auf 2,5 Millionen festgelegt! Dies bedeutet, dass der Verlierer des Streites mehrere Hunderttausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.

Selbst wenn die Kosten unter Berufsverbänden und Krankenkassen aufgeteilt werden, dürfte dies für die eine oder andere Insolvenz bei den beteiligten Berufsverbänden sorgen. Denn die Beiträge der Mitglieder der Verbände von Heilmittelerbringern sind den geringem Einkommen dieser angepasst. Und können nicht mithalten bei dem, was eine Kassenärztliche Vereinigung an finanzieller Macht auf die Beine stellen kann.

Anders ausgedrückt, so macht man seinen Verhandlungsgegner platt. Und zwar nachhaltig. Interessant, dass es in unserem Lande möglich ist, so einer Berufsgruppe vernünftige und angemessene Bezüge vorzuenthalten. Denn die Idee, dass Berufsverbände mit den Kassen auf Augenhöhe Verträge und Preise verhandeln ist pure Illusion. Seit Jahren sagen die Kassen einfach nein zu besseren Konditionen. Und kommen damit durch. Der seit Jahren daraus resultierendem Fachkräftemangel scheint (der Politik) egal zu sein.

Preisverhandlungen

In 2024 können zur Mitte des Jahres die Rahmenverträge und Preisvereinbarungen gekündigt werden. Um die Inflation von über 7% nach zwei Jahren auch nur halbwegs aufzuholen, wäre eine zukünftige Anpassung von 10-20 % erforderlich. Und da ist noch nicht einmal die zukünftige Preisentwicklung berücksichtigt.
Mit Blick auf die Zeilen weiter oben dürfte einigen schnell klar sein, dass unsere Berufsgruppe hilflos am Ende einer dünnen Leine zappelt, die von den Krankenkassen nach Belieben auch mal gekappt wird. Denn wenn schon die durchaus großen Berufsverbände der Physios den Streit mit den Kassen finanziell nicht mehr überstehen können, dann gilt dies erst recht für unsere kleine Berufsgruppe mit nicht einmal 14.000 Berufsangehörigen.

E-Rezept

Doch nicht! Immer wieder groß angekündigt und als Erleichterung für alle Beteiligten beworben: das E-Rezept. Papierlos denken die meisten. Und obwohl das sicher ernst gemeint war von unserer Politik, denken manche an einen Scherz, wenn sie trotzdem ein Stück Papier in die Hand gedrückt bekommen, auf dem anstatt Text ein Barcode zu finden ist. Aber bald… zumindest in 2026 soll der Umgang mit dem E-Rezept auch für unsere Berufsgruppen verpflichtend sein.

Lesegräte oder Software braucht daher jetzt noch niemand anzuschaffen.

Weiter sollen die Kassen ihren Patienten in diesem Jahr die Möglichkeit bieten, sich anstatt einer Karte, mit einer App beim Arzt auszuweisen. Sollen…

Die Blankoverordnung

Kommt schon seit der ehemalige Minister Spahn noch Minister war. Jedoch finden es die Verbände der Ärzte nicht so gut, wenn sie die Verordnungsmacht aus den Händen geben sollen. Wir denken: das wird nichts!

Die Akademisierung

Auch schon seit Jahren ein Thema. Und laut Minister Lauterbach im Bereich der Physiotherapie nur eine Frage von Wochen, nicht Monaten. Wir glauben: das wird auch nichts!

Schulgeldfreiheit für Berufsfachschulen der Heilmittelerbringer

Als letztes Land will Mecklenburg – Vorpommern sich diesem Begriff zuwenden. Soll heißen, es ist geplant, zunächst für 2024 und 2025 jeweils 3 Millionen zur Verfügung zu stellen. Ob dies reicht oder nicht, liegt dann an der Anzahl der Auszubildenden. Und am verlangtem Schulgeld.

Unterm Strich werden von den meisten Bundesländern im Schnitt 450 € an Kostenzuschuss gewährt. Ob dies in Ihrem Bundesland ausreichend ist kann pauschal nicht beantwortet werden (siehe oben).

Auch wenn vieles, oder eher fast alles eher ärgerlich erscheint, so versuchen wir im positivem Sinne an einer Weichenstellung mitzuwirken. Man kann in diesem Zusammenhang nur auf einen vollständigen Wechsel der Rahmenbedingungen hoffen. Die Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Deutschland, zu dem auch wir gehören, müssen alle dem öffentlichen Dienst angeschlossen werden. Auch für uns müssten Gewerkschaften in den Ring steigen, um für angemessene Einkommen zu sorgen. Man schau nur auf die Mitarbeiter der Krankenkassen, deren Einkommen im Schnitt bei 6.500 € liegt! Eine Logopädin hat trotz hochqualifizierter Ausbildung Glück, wenn sie in einer Stadt wie Düsseldorf mehr als 3.200 € Brutto verdient.

Über vernünftige Erklärungen solch großer Einkommensunterschiede wären wir dankbar.

Foto: Image by starline on Freepik

An den Anfang scrollen