Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.
Neue Regeln bei der Krankmeldung (AU)
Im Fall einer AU geht es ja darum, dass man als Arbeitnehmer weiterhin bezahlt werden möchte, auch wenn man nicht arbeitet bzw. kann.
Die bisherige AU in Papierform gibt es seit dem 01.01.2023 zur Erleichterung der Arztpraxen nun nicht mehr. Der Arzt meldet nun der zuständigen Krankenkasse die AU in elektronischer Form. Der Arbeitnehmer erhält keine Bescheinigung vom Arzt, die er weiterreichen könnte.
Verlangt der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung, so kann er diese auf Umwegen von der Krankenkasse erhalten, wenn er zusätzlich zu den Daten der Person den Tag der Feststellung nennt.
Diese Neuregelung ändert jedoch nichts an der Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Nach wie vor muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine AU und deren voraussichtliche Dauer informieren. Aufgrund der Neuregelung nun auch bitte mit dem Tag der Feststellung durch den Arzt.
VDLS e.V.