VDLS führt Musterprozess: Krankenkassen sollen bei kurzfristigen Absagen der Patienten Ausfall zahlen
Am 22.09.2020 wurde vor dem Sozialgericht Konstanz die Frage verhandelt, ob die Krankenkassen bei kurzfristigen Absagen das vereinbarte Honorar für die ausgefallene Therapie zahlen müssen. Laut Bundessozialgericht besteht zwischen einem gesetzlich Versichertem und der behandelnden Praxis gar kein Vertragsverhältnis! Dieses…