Krankenkassen dürfen nicht Vergütung verweigern wegen Unterschrift im Auftrag!
Seit einigen Jahren verlangen die TK Ersatzkasse und einige AOKen eine Erklärung, wer für Patienten unterschrieben hat, wenn diese (z.B. wegen Behinderung) nicht selbst unterschreiben können. Und verweigern die Vergütung, bis die behandelnde Logopädin angibt, wer im Auftrag unterschrieben hat.…