Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Positionspapier des VDLS e.V. zu Einkommen angestellter und selbstständiger Logopäden
Positionspapier zu „Einkommen angestellter und selbständiger Logopäden“
Mit Inkrafttreten der Neufassung des § 125 SGB V am 10.05.2019 und jüngster
europäischer Rechtsprechung (EuGH v. 14.05.2019) wurde die Frage nach der Entlohnung von therapeutischen Mitarbeitern sowie die Erfassung von Arbeitszeiten gesetzlich geregelt und konkretisiert. Wir möchten mit diesem Positionspapier sowohl für Praxisinhaber als auch für angestellte Mitarbeiter eine transparente Formel für die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben schaffen.
Angestellte Therapeuten sollen in den Genuss einer leistungsgerechten, und vor allem attraktiveren Entlohnung gelangen. Denn nur so wird es zukünftig gelingen, wieder mehr Menschen für unseren Beruf zu interessieren, und langfristig an diesen zu binden.
Gleichzeitig benötigen die Praxeninhaber eine Kalkulationsgrundlage, um einerseits den Erfordernissen der Gesetzgebung nachzukommen, aber in erster Linie natürlich um bei guter Entlohnung der Mitarbeiter selbst nicht in wirtschaftliche Schieflage zu geraten.
Dieses Positionspapier zielt darauf ab, Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Entlohnungssystem an die Hand zu geben, welches von beiden Seiten akzeptiert und als gerecht empfunden wird.
