Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Ab 01.01.2023 neue Preise
Ab dem 01.01.2023 gelten die neuen Preise. Hier findet ihr die Preisliste als PDF zum Download.
Neue Preise zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V ab 01.01.2023
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