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TELEMEDIZINISCHE LEISTUNGEN

Materialsammlung

Telemedizinischer Leistungen

Videotherapie – Übergangsregelung für Telemedizin

Weiter gibt es eine Übergangsregelung bei der Videotherapie, deren Durchführungen jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Die Liste der zu erfüllenden Bedingungen hier wiederzugeben ist aufgrund des Umfangs nicht möglich. Unter anderem muss das Gespräch zwischen Therapeut und Patient über einen zertifizierten Anbieter und dessen Software laufen, die natürlich nicht kostenfrei ist. Zudem muss der Anbieter der Software bestätigen, dass seine Software genutzt wird.

Die Übergangsregelung wurde geschaffen um bis zur endgültigen Entscheidung durch ein Schiedsgremium die Möglichkeit zu bieten, Videotherapie anbieten zu können. Die Beliebtheit dieser Therapieform ist bei den Therapeuten umstritten, einige freuen sich jedoch sehr über die derzeitige Lösung.

Mit einer endgültigen Regelung für die Videotherapie ist nicht vor 2023 zu rechnen, da im Moment noch um die Zusammensetzung der Beteiligten im Schiedsverfahren gerungen wird.

Zertifizierte Videodienstanbieter

Technische Voraussetzungen für die Erbringung telemedizinischer Leistungen

Quelle: gba.de
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