Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL
Richtlinie des Gemeinsamen BundesausschussesRichtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Quelle: gba.de
Zuordnung der Heilmittel / Indikationen
Heilmittelkatalog aus der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Neue Höchstbeträge für Heilmittel ab dem 01.05.2023: Die Liste der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab dem 01.05.2023 steht hier zum Download bereit.
Empfehlungen für den Heilmittelbereich: SARS-CoV-2
Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona): Diese Empfehlungen gelten ab 1. Juli 2020.