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Rechtsstreit: Wer muss bei kurzfristigen Absagen die Kosten tragen?

Nach Ansicht des Bundessozialgerichtes ist die Sachlage klar. Da die Vertragspartner bei der Behandlungen von gesetzlich versicherten Patienten ausschließlich die Krankenkassen und die jeweilige logopädische Praxen sind, und laut Rahmenvertrag keine Verträge mit gesetzlich Versicherten geschlossen werden dürfen, haben die…

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