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Neuer Verordnungsvordurck (Muster 13) sorgt für Abrechnungschaos?

Auf dem neuen Formular der Heilmittelverordnung gibt es keinen Bereich, der für die sogenannte Taxierung vorgesehen ist. Die Taxierung ist im Prinzip die Abrechnung bzw. Leistungsaufstellung des Leistungserbringers mit der Krankenkasse.

Da nun auf der neuen Heilmittelverordnung Muster 13 die Taxierung nicht mehr vorgesehen ist, wurde wohl von den meisten Abrechnungszentren und Software Anbietern komplett verschlafen. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern haben wir nun folgende Möglichkeiten gefunden.

Die AS Abrechnungsstelle Bremen bietet ab sofort 3 Möglichkeiten an:

  1. der Heilmittelerbringer braucht nicht mehr zu taxieren oder bedrucken, dies wird von der AS anhand der Behandlungsdaten übernommen.
  2. der Heilmittelerbringer fügt ein Blatt mit dem Taxierungsaufdruck seiner eigenen Abrechnungssoftware bei.
  3. der Heilmittelerbinger benutzt eine Formblatt der AS für die Taxierung

Wichtig: bei den Primärkassen muss bei Hausbesuchen vorne oder hinten auf der Verordnung die doppelte Entfernung zum Patienten eingetragen werden. Z.b. km = xx

Der Software Anbieter iPrax wird in Kürze ein Programmupdate anbieten. Danach werden die Angaben der Taxierung auf der Rückseite des Verordnungsformulars gedruckt. Damit bleibt die Kontrolle über die abgerechneten Beträge beim Heilmittelerbinger.

Für Selbstabrechner gibt es im Moment noch keine klare Empfehlung, da die meisten Softwareanbieter bisher keine klaren Aussagen zur Verwendung der neuen Vordrucke gemacht haben. Wir vermuten dass die Entwickler der neuen Formulare davon ausgehen, dass zukünftig auf den Ausdruck der Taxierung verzichtet werden kann, da alle Informationen durch einen QR Code auf der Verordnung eingelesen werden können. Wenn er denn von der ausstellenden Arztpraxis auch auf der Verordnung aufgedruckt wurde. Obwohl die Artzpraxen schon seit 2017 verpflichtet sind eine Software zu benutzten, die Fehler bei der Ausstellung vermeiden sollen, müssen immer wieder Verordnungen nachgebessert werden. Wir vermuten daher, dass es zu vermehrten Schwierigkeiten bei den Abrechnungen kommen wird.

Genervten Kolleginnen und Kollegen empfehlen wir daher die Kombination der Rechtsberatungsmodul des VDLS zusammen mit dem Absetzungsschutz der AS Abrechnungsstelle. Setzt die Kasse ungerechtfertigt Leistungen ab, dann übernimmt unser Anwalt ohne weitere Kosten die Eintreibung der Forderungen.

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