Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Neue Höchstbeträge für Heilmittel ab dem 01.05.2023
Die Liste der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab dem 01.05.2023 steht hier zum Download bereit.
Verzeichnis: Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
