Die Bundesregierung plant im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform einen massiven Einschnitt, den wir als Berufsverband VDLS e.V. nicht stillschweigend hinnehmen werden. Die Politik plant die Wiedereinführung der strikten Grundlohnsummenanbindung für Heilmittelberufe – und das unter Bedingungen, die sowohl moralisch verwerflich als auch rechtlich höchst bedenklich sind.

Neue Höchstbeträge für Heilmittel ab dem 01.05.2023
Die Liste der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab dem 01.05.2023 steht hier zum Download bereit.
Verzeichnis: Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
