Skip to content

Krankenkassen dürfen nicht Vergütung verweigern wegen Unterschrift im Auftrag!

Seit einigen Jahren verlangen die TK Ersatzkasse und einige AOKen eine Erklärung, wer für Patienten unterschrieben hat, wenn diese (z.B. wegen Behinderung) nicht selbst unterschreiben können. Und verweigern die Vergütung, bis die behandelnde Logopädin angibt, wer im Auftrag unterschrieben hat.

Bereits vor 1 1/2 Jahren führt der Verbandsvorsitzende des VDLS e.V, Manfred Herbst, einen Prozess mit Mustercharakter vor dem Aachener Sozialgericht. Seiner Meinung nach gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für das Begehren der Kassen, dass wir Logopäden immer wieder von Neuem erklären müssen, warum der dazu nicht fähige Patient nicht unterschrieben hat, und wer an seiner statt unterschrieb.

Die beklagten Kassen konnten bisher keinerlei rechtliche Begründungen für ihr Verhalten vorlegen. Ein Urteil im Sinne der Heilmittelerbringer wird in Kürze erwartet.

Das Urteil ist insofern von Bedeutung, weil wir die einzigste Sparte sind, die sich abgegebene Leistungen quittieren lassen müssen. So etwas ist weder beim Arzt, Krankenhaus oder Apotheke üblich.

Verllangte Erklärungen des Heilmittelerbingers, die darüber hinaus gehen und erklären sollen, wer für den Patienten, der nicht selbst unterschreiben kann, sind ein Misstrauensbeleg der Kassen an die Adresse der Logopäden. Und sie können nicht verlangt werden, das dies bisher nicht vereinbart ist.

Wichtig: zur Zeit findet ein Schiedsverfahren statt, indem unter anderem eine Regelung angestrebt wird, dass die Kassen zukünftig solche Erklärungen von uns verlangen können. Bitte wehrt Euch gegen weitere Gängelungen unserer Berufsgruppe und sagt Euren Berufsverbänden, was Ihr von solchen Vereinbarungen haltet.

Foto: Background photo created by creativeart – www.freepik.com

An den Anfang scrollen