Der VDLS appelliert an die neue Bundesregierung und insbesondere an die ernannte Gesundheitsministerin, die Versorgungssituation im Bereich Logopädie ernst zu nehmen und strukturelle Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört insbesondere eine angemessene Vergütung für sprachtherapeutische Leistungen sowie bessere berufliche Rahmenbedingungen, um den Nachwuchs zu sichern und die Versorgung langfristig zu stabilisieren.

Verband der Ersatzkassen (vdek) täuscht mit gekündigter Preisliste
Bereits vor über einem Jahr wurde der VDLS Rahmenvertragspartner mit den Ersatzkassen in Deutschland. Dies ist laut Gesetz eine Voraussetzung für Preisverhandlungen. Unmittelbar nach Vertragsschluss haben wir die unvorteilhaften Preislisten gekündigt. Trotzdem werden diese Preislisten immer noch vom vdek im Internet eingestellt. Dies soll wohl suggerieren, dass Mitglieder des VDLS schlechtere Preise erhalten als andere.
Dem ist natürlich nicht so! Denn die Mitglieder des VDLS erhalten mindestens die ortsüblichen Preise, also die mit anderen Verbänden vereinbart sind. Und sie sind die einzigen, die trotzdem in der Lage sind, auch noch vor 2020 bessere Preise zu erwirken. Also eine win win Situation.
Mitglieder die sich derzeit neu zulassen wollen sollten sich vorher jedoch von uns beraten lassen, da ihnen durch verschiedene Kassen Stolpersteine in den Weg gelegt werden.
Hierzu müssen jedoch noch weitere Schiedsverfahren geführt werden. Wir planen diese in Bayern und Baden- Württemberg, benötigen jedoch noch weitere Mitglieder, die uns ihre Betriebsvergleiche zur Verfügung stellen. Denn diese laut Bundessozialgericht (BSG) und TSVG der Maßstab für die Kalkulation der zukünftigen Preise. Laut BSG müssen jedoch 20% der Betriebsvergleich eines Berufsverbandes vorliegen, damit die Repräsentativität gegeben ist.
Wer also jetzt noch seine Zukunft selbst in die Hand nehmen möchte, der wird jetzt Mitglied im VDLS und stellt seinen Betriebsvergleich zur Verfügung. Unter der Voraussetzung dass wir bis Mai genügend Betriebsvergleich erhalten, werden wir die Schiedsverfahren zügig durchführen. Eine zeitliche Verschleppung wie im letzten Schiedsverfahren, für dass der Gesetzgeber 3 Monate vorgesehen hat, wird uns nicht mehr passieren.