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Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG)

Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) tritt mit Verspätung am 10.05.2019 in Kraft

Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verzögerte sich wohl die Unterschrift, die aber notwendig ist um ein Gesetz in Kraft treten zu lassen. Auch wir haben Bedenken bei einigen Passagen. Hierzu werden wir uns noch bemerkbar machen.

In Kürze die für uns relevantesten Punkte:

Ab dem 01.07.2019 gelten für jede Kasse und bundesweit die gleichen Vergütungssätze. Diese sind am 01.07.2019 die der LKK mit z.B. 55,56 € a 45 Minuten Therapie am Patienten. Also plus Vor – und Nachbereitungszeit.

Bis zum 1.07.2020 sind laut Gesetz keine weiteren Preisanpassungen mehr möglich!

Verhandlungen über Verträge und Preise finden nicht mehr auf Länderebene statt, sondern bundeseinheitlich. Einigen sich die Kassen nicht mit den Berufsverbänden, dann wird zukünftig ein Schiedsgremium, bestehend aus Vertretern der Kassen und Berufsverbände entscheiden. Man darf davon ausgehen, dass es auch zukünftig keine Einigen mit den Kassen geben wird, die geeignet sind eine angemessene Vergütung zu erreichen.

Die Anhebung der Preise zum 01.07.2019 ermöglichst erstmals angestellte Therapeuten halbwegs vernünftig zu vergüten. Der VDLS sieht ein Bruttoeinkommen von 3.000 € als realistisch an. Ob dies jedoch genügend attraktiv für Berufseinsteiger ist, und somit den Fachkräfte Mangel zu beseitigen bezweifeln wir.

Für Selbständige Therapeutinnen ohne Mitarbeiter bleibt es weiterhin eng.

Denn selbst wenn diese bei 100 % Auslastung (utopisch) 1.600 Therapien pro Jahr schaffen bleibt das Nettoeinkommen deutlich hinter den angestellten Therapeutinnen zurück. Schuld ist die in Deutschland einzigartig hohe Belastung von Selbstständigen mit Sozialabgaben und Steuern.

Bei einem möglichen Praxiseinkommen von 90.000 (nach dem 01.07.2019) liegt das Bruttoeinkommen nach Abzug der Praxiskosten von durchschnittlich 45 % (laut Deutschem Bundestag Durchschnitt einer Einzelpraxis, Durchschnitt aller Praxen = 34 %) bei lediglich 40.500 €.

Da Selbstständige über 40 % Sozialabgaben abführen müssen verbleiben vor Steuern nur rund 24.300 €. Von diesen sind rund 20% Steuern abzuführen, sodass die Nettoeinkommen einer Therapeutin mit einem Jahresumsatz lediglich 1.620 € beträgt!

Stimmt nicht? Doch, leider!

Aus diesem Grunde hat der VDLS im Jüngst eingestellten Schiedsverfahren eine Vergütung von 115 € a 45 Minuten gefordert. Hört sich traumhaft an. Aber nachdem der Staat zugeschlagen hat verblieben dann auch nur 2.000 – 2.500 Netto.

Foto: Designed by mrsiraphol / Freepik

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