Skip to content
Bremer Stadtmusikanten

Gedanken zum Jahresende

Haben Berufsverbände Probleme,
Probleme mit Mathematik?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes TSVG im Mai 2019 und den daraufhin bundesweit angeglichenen Kassenvergütungen warten Logopäden auf eine angemessene Anhebung ihrer Vergütungen. Angestellte und Selbstständige gleichermaßen. Nach monatelangen (!) Verhandlungen gibt es einen unterschriftsreifen Rahmenvertrag, sowie eine dazugehörige Vergütungsvereinbarung. Während die Ergebnisse vom VDLS und Logo Deutschland abgelehnt werden (so zumindest der Eindruck laut deren Homepage), bejubeln die Verbände dbs und dbl die Verhandlungsergebnisse als vollen Erfolg. Konkret: diese Berufsverbände behaupten, dass Ihre Forderung in 2018 von rund 70 € a 45 Minuten Therapie zu 95% erfüllt wurde. Doch aufgepasst! In der Realität soll es erst Im Oktober 2023 67,69 € geben. Also rund 5 Jahre später nachdem die Forderung für 2018 aufgestellt wurde. Im Moment sind ab dem 01.01.2021 nur 61,05 € geplant also nur rund 50% der damals von dbl und dbs aufgestellten Forderungen.

Muss man einen Berufsverband wirklich an die Existenz von jährlich steigenden Lebenshaltungskosten erinnern, die in unserem Land bei durchschnittlich 2 % liegen? Wenn man also in 2018 70 Euro fordert, dann müsste man für 2023 77 € fordern, um mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten Schritt zu halten.

Andere Berufsgruppen machen es uns vor, und Sie werden dazu auch noch als Helden gefeiert, wenn Sie einfach ihre Arbeit machen, so wie wir es auch tun. Eine Kindergartenhelferin benötigt zum Erhalt der Qualifikation einen Hauptschulabschluss und danach 210 Stunden theoretische sowie 60 praktisch Stunden. Danach kann Sie als Berufseinsteigerin bei einem öffentlichen Arbeitgeber mindestens 3.000 Brutto, ein 13. Monatsgehalt sowie diverse Zulagen (aktuell Coronazulage sowie gute Arbeit 🙂 ) beanspruchen. Laut Umfragen sind angestellte Logopädinnen mit durchschnittlich 2.600 € noch weit von solchen Einkommen entfernt. Und werden es auch bleiben, wenn nicht etwas entscheidendes geschieht.

Die alten Berufsverbände scheinen nicht in der Lage zu sein

angemessene Forderungen auch nur aufzustellen. Geschweige denn sie durchzusetzen. Betrachtet man die von dbl und dbs in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse, dann kommt man in den letzten 20 Jahren auf eine Steigerung von durchschnittlich etwas mehr 1 %. Mindestens 1,5 -2 % währen jedoch notwendig gewesen um auch nur mit stehenden Lebenshaltungskosten Schritt halten zu können. Geschweige denn um von einer Erhöhung reden zu können. Woran liegt das? Nun, einfach an dem Willen und Glauben dieser Berufsverbände. Sie behaupten einfach, dass nicht mehr möglich war. Doch der Blick auf andere Berufsgruppen zeigt, das ist einfach Unsinn! Denn das Durchschnittseinkommen der Deutschen liegt 2020 bei über 3.600 €!

Was bringen uns die neuen Rahmenverträge?

Auch hier feiern sich bereits jetzt die Verbände dbl und dbs für das Erreichte. Es soll Einen Abbau an Bürokratie geben, und viele Verbesserungen. Schaut man sich die geplanten Verträge jedoch an, dann nimmt die Knebelung durch die Krankenkassen weiter zu.

In Deutschland gilt normalerweise der Grundsatz, dass man Rechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind, nicht unterschreiten kann. Jedoch wenn man als Selbstständiger mit seinem Berufsverband Hausdurchsuchungen mit einer Frist von 14 Tagen vereinbart, dann gilt das! Oder wenn man gestattet, dass eine Krankenkasse eine Gebühr von 40 € nimmt, wenn Sie die Nachbesserung von fehlerhaften Verordnungen erlaubt. Die Verbände dbs und dbl behaupten das wäre ja beidseitig so. In den relevanten Gesetzen sind die 40 € jedoch nur als Pauschale gedacht, wenn die Krankenkasse nach unserer erbrachten Leistung nicht zahlt. Zudem ist es für die Kassen ein leichtes, einfach 40 € von unseren Vergütungen einzubehalten, während wir unsere Forderung erst vor Gericht einklagen müssen. Auch der Hinweis von dbs und dbl, das wäre ja nur bei ungerechtfertigten Absetzungen der Fall hilft nicht. Denn laut unseren Erfahrungen behaupten die Kassen IMMER dass ihre Absetzungen gerechtfertigt sind.

Auch die Reduzierung der von den Kassen geforderten Mindestöffnungszeiten von 24 Stunden wöchentlich wird von dbl und dbs als Erfolg gefeiert. Wir fragen uns jedoch, mit welchem Recht kann man eine solche Forderung überhaupt aufstellen, wenn dafür keine Gegenleistung erfolgt? Es gibt viele Einzelpraxen die Probleme haben die geforderten Stunden präsent zu sein. Man denke nur an die vielen Mütter in unserer Berufsgruppe.

Wir alle hätten uns gewünscht dass wir den Direktzugang der Patienten zu uns erhalten. Dass wir für die Kassen nicht mehr das Inkasso der Zuzahlung durchführen müssen. Und dass wir wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesen nicht als Einzige Unterschriften der Patienten vorweisen müssen, um bezahlt zu werden. Letzter Punkt wird sogar schlimmer, denn zukünftig muss auch noch der behandelnde Therapeut eingetragen werden, also nicht nur die Praxis.

Der VDLS hat diese Dinge nicht mitverhandelt und lehnt sie rundweg ab. Wie bisher werden wir grobe Ungerechtigkeiten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit gerichtlicher und politischer Klärung begegnen. Zur Zeit klagen wir vor dem Sozialgericht Berlin gegen die Willkür des GKV Spitzenverbandes bei der Verhandlung zu den neuen Verträgen. Zudem sind unsere Anliegen inzwischen Sache beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In einem anderen Prozess vor dem Sozialgericht Konstanz erwarten wir im ersten Quartal 2021 die Antwort auf die Frage, ob nicht die Kasse die Kosten für mit uns vereinbarte Behandlungstermine übernehmen muss, wenn der Patient kurzfristig absagt.

Viele unserer Forderungen wurden von den älteren Verbänden als nicht durchführbarer Unsinn abgetan. In unserem Lande entscheiden die Gerichte, ob dem so ist oder nicht. Wenn man jedoch wie anderen Verbände sich bestimmten Zielen selbst verweigert, dann wird man auch keine Chance haben etwas zu ändern oder zu verbessern.

Im Moment hängt das Zustandekommen jedoch noch bei der Zustimmung durch die Berufsverbände. Die Verbände dbs, dbl und dpa haben bereits ihre Zustimmung öffentlich verkündet. Der Verband Logo Deutschland wird dies von einer Mitgliederbefragung abhängig machen. Diese soll bis zum 23.12 erfolgt sein.

Kommt es nicht zu einer Einigung, dann wäre ein Schiedsgremium an der Reihe den Rahmenvertrag und die Vergütungen festzulegen. Der VDLS bevorzugt das Schiedsverfahren, weil die Kassen erfahrungsgemäß einfach jede vernünftige Entscheidung blockieren werden. In einem Schiedsverfahren gelten jedoch rechtliche Aspekte. Und werden die von einem Schiedsgremium verletzt, dann kann man dagegen klagen. Aus diesem Grunde sind wir der festen Überzeugung, dass uns ein Schiedsverfahren näher an eine Vergütung von 85 – 115 € bringt. Der relativ große Unterschied ist den unterschiedlichen Verpflichtungen eines möglichen Rahmenvertrags geschuldet.

Wie jeder andere Verband benötigt auch der VDLS Mitgliedsbeiträge, um seine Tätigkeit durchführen zu können. Jede Logopädin und Sprachtherapeutin sollte also abwägen, welchen Verband sie mit ihren Mitgliedsbeiträgen unterstützt.

Als PDF herunterladen: Stellungnahme VDLS neuer Rahmenvertrag und Preise

An den Anfang scrollen