Statt einer erwartbaren Anpassung zum 1. Januar 2026 werden die neuen Vergütungen erst zum 1. Juli 2026 wirksam. Diese Verzögerung ist kein technisches Detail, sondern eine gezielte politische Maßnahme – mit spürbaren finanziellen Folgen für jede Praxis.

EILMELDUNG: Die Krankenkassen erleichtern den Heilmittelerbringern die Handhabung der Verordnung.
Folgendes gilt bis zum 30.04.20
Teilabrechnungen von Verordnungen sind möglich.
Korrekturen benötigen nicht mehr die Unterschrift des Arztes, sondern können selbst vorgenommen werden.
Die Überprüfung von spätestem Behandlungsbeginn und Unterbrechung werden nicht mehr geprüft.
Videotherapie ist möglich.
Bitte entnehmt die Einzelheiten der angefügten PDF.
Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen der Krankenkassen in Deutschland für Ihre solidarische Haltung in diesen schweren Zeiten.
Stand am 18.03.2020
