Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

EILMELDUNG: Die Krankenkassen erleichtern den Heilmittelerbringern die Handhabung der Verordnung.
Folgendes gilt bis zum 30.04.20
Teilabrechnungen von Verordnungen sind möglich.
Korrekturen benötigen nicht mehr die Unterschrift des Arztes, sondern können selbst vorgenommen werden.
Die Überprüfung von spätestem Behandlungsbeginn und Unterbrechung werden nicht mehr geprüft.
Videotherapie ist möglich.
Bitte entnehmt die Einzelheiten der angefügten PDF.
Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen der Krankenkassen in Deutschland für Ihre solidarische Haltung in diesen schweren Zeiten.
Stand am 18.03.2020
