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Dankeschön!

Liebe VDLS Mitglieder,

ich bedanke mich recht herzlich für Eure Stimmen zu meiner Wiederwahl, und für das damit ausgesprochene Vertrauen.

In den vergangenen 4 Jahren seit der Gründung des VDLS ist viel passiert. Erstmals konnten sich die Berufsverbände beim Bundesgesundheitsminister an einem Tisch einfinden, um ihre Wünsche und Vorstellungen mitzuteilen. In der Folge wurden die Kassenvergütungen bundesweit einheitlich angeglichen, und es wurden für uns relevante Gesetze verabschiedet, über deren Auswirkungen man jedoch geteilter Meinung sein kann.

Bis zur Verabschiedung des TSVG war es theoretisch möglich, dass jeder Heilmittelerbinger selbst Preisverhandlungen mit den Kassen führen konnte. Dies wurde so gut wie nie genutzt, aber es wäre rechtlich möglich gewesen.
Der VDLS hat aber damals von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es wurden in 16 Bundesländern Verträge mit den Kassen geschlossen. Eine Voraussetzung, um Preise verhandeln zu können. Und als diese Verhandlungen fruchtlos waren, haben wir so schnell es ging Schiedsverfahren eingeleitet. Mit der Hoffnung, dass wir in irgendeinem Schiedsverfahren auf einen Schiedsmann treffen würden, der mutig genug wäre, angemessene Vergütungen zu bestimmen.

Durch das Inkrafttreten des TSVG konnten wir die Schiedsverfahren nicht zu Ende bringen, da es ab dem 10.05.2019 keine Schiedsverfahren mehr auf Landesebene geben konnte. Jedoch wurde uns von den Ersatzkassen erstmals in der Geschichte der Heilmittelerbringer ein konkretes Einkommen zugebilligt. Angestellte sollten laut einem durch die Krankenkassen aufgestellten Gutachten ca. 48.000 €, und Selbstständige 65.000 € durch Ihre Arbeit für die Kassen erzielen können. Das Gutachten wurde in 2018 erstellt, und 2019 vorgelegt.

In 2020 hatten wir alle große Hoffnungen in die bundeseinheitlichen Verhandlungen, und sollten diese scheitern, in ein großes Schiedsgremium gesetzt. Sogar die Politik hatte erkannt, dass man wie bisher das Einkommen vieler Tausend Therapeuten nicht von der subjektiven Einschätzung und Willkür einer einzelnen Person abhängig machen kann. Die nunmehr mit mehreren Personen besetzten Schiedsgremien sollten für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Nach dem Vorliegen von zwei Schiedssprüchen darf man behaupten, diese Hoffnungen waren unberechtigt. Im Bereich der Physiotherapie wurden die Verhandlungspartner wieder an den Verhandlungstisch geschickt. Und für den Bereich der Sprachtherapie wurden Preise bestimmt, die 24 € pro Therapie unter dem lagen, was als wirtschaftlich notwendig durch Gutachten nachgewiesen wurde.

Hat das Schiedsgremium bei seiner Urteilsfindung bestehende Gesetze ignoriert? Ich denke schon. Denn in § 125 SGB V ist ganz klar geregelt:

Die Vertragspartner haben zu beachten, dass die auszuhandelnden Preise eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Sie haben bei der Vereinbarung der Preise für die einzelnen Leistungspositionen unter Zugrundelegung eines wirtschaftlich zu führenden Praxisbetriebes insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

1. die Entwicklung der Personalkosten,
2. die Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie
3. die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis.

Die Höhe der Personalkosten wurde durch die Kassen bereits durch Gutachten zugestanden. Dieses liegt allerdings nur dem VDLS vor, und konnte von den anderen Berufsverbänden nicht verwendet werden.

Die Betriebskosten einer durchschnittlichen Praxis sind der Bundesregierung durch Erhebungen bekannt. Somit hätte man in einem einfachen Dreisatz aus Sach – und Personalkosten sowie dem notwendigen Gewinn (dem o.g. Unternehmerlohn von 65.000 €) auf die angemessene Kassenvergütung schliessen können.

Warum dies den anderen Berufsverbänden nicht gelang ist mir schleierhaft. Da sich der GKV Spitzenverband jedoch seinen Verhandlungspartner selbst aussuchen konnte, indem er die Kriterien selbst festlegte, konnte er den VDLS alleine durch die Dauer die Mindestdauer des Bestehens von 3 Jahren ausschließen. Denn der VDLS war damals erst 2 1/2 Jahre alt.

Ich gehe davon aus, dass dieser Ausschluss durch den GKV SV bald durch unsere Klage vor dem Berliner Sozialgericht beseitigt ist. Jedoch hat uns die aktuelle Gesetzgebung, der Schiedsspruch, aber auch die Haltung der anderen Berufsverbände einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Die Berufsverbände dbl, dba und dba hatten sich schon im Vorfeld zum Schiedsverfahren auf 61,05 € geeinigt. Somit also 24 € unter dem was sie selbst zuvor als wirtschaftlich mindestens notwendig bezeichnet hatten!
Das Schiedsgremium machte es sich dann in seiner Entscheidung leicht, indem es einfach diese Zahlen übernahm. Denn es war ja angeblich der Wille der meisten Logopäden!

Nein, war es nicht! Die meisten Logopäden sind überhaupt nicht einverstanden mit dieser Preisanpassung und den Mininerhöhungen in den darauffolgenden Jahren. Solange aber die von der Anzahl her meisten Logopädinnen und Sprachtherapeuten Mitglied in diesen Verbänden sind, behaupten die Kassen, und auch die Politik, dass alles in Ordnung ist. Denn die Therapeuten könnten ja in andere Verbände wechseln, wenn sie unzufrieden sind…
Ja, es wird gewechselt. Aber nicht in einem Umfang der die Aussage rechtfertigen könnte, der dbl und dbs sind auf dem Holzwege unterwegs, weil so viele austreten.

Die kommenden 3 Jahre bis zu den nächsten Verhandlungen und Schiedsverfahren sind lang. Und wenn es dazu kommt, dann sage ich voraus, dass wir mit den derzeitigen Akteuren ähnliche Ergebnisse erzielen wie bisher.

Aus diesem Grunde wird der VDLS den Schiedsspruch, sobald er schriftlich vorliegt, rechtlich prüfen lassen. Und sollten gute Chancen bestehen, innerhalb einer zumutbaren Frist dagegen anzugehen, dies auch tun.

Da der Rechtsweg in unserem Lande jedoch sehr langwierig ist, wollen wir uns weder darauf verlassen, noch auf zukünftige Verhandlungen oder Schiedsverfahren setzen. Wir möchten vielmehr die Therapeuten dazu aufrufen, sich mit ihren berechtigten Forderungen direkt an den Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden. Denn kein Abgeordneter möchte es riskieren, sein Dirketmandat in seinem Wahlkreis zu verlieren. Auch ein Herr Spahn kann sich dies nicht leisten.

Momentan ist die Neuordnung der Gesetze rund um die Heilmittelerbinger in Diskussion. Hierbei nehmen wir viel Unterstützung bei Politikern der Parteien SPD, die Grünen, und der FDP wahr, weniger von Politikern der CDU. Der CDU Abgeordnete Roy Kühne, selbst Physiotherapeut, ist da die Ausnahme. Ihm wird aber auch teilweise vorgeworfen, dass er seine Interessen vermischt.
Wenn auch immer Ihr favorisiert, lasst Euren Volksvertreter wissen wo der Schuh drückt.

Ich möchte die Sprachtherapeuten in Deutschland auffordern, uns im Kampf um bessere Konditionen und Preise zu unterstützen. Berufspolitische Arbeit kann nicht ohne Gelder geleistet werden. Wir brauchen Mitgliedsbeiträge, um uns öffentlicher zu machen. Und auch, falls es nicht anders geht, Geld um unsere Interessen vor Gericht durchsetzen zu können.

Die Krankenkassen greifen bei Bedarf auf Steuergelder zurück. So haben die Ersatzkassen in dem Schiedsverfahren mit dem VDLS eine der größten und sicherlich teuersten Anwaltskanzleien in Deutschland an den Start geschickt. Mir selbst und einer als Zeuge fungierenden Person saßen 4 Funktionäre der Kassen, sowie 2 Anwälte gegenüber.
Um diese Ungleichgewicht der Kräfte zu beenden müssen gesetzliche Regelungen neu getroffen werden, oder wir müssen durch mehr Mitglieder eine Schlagkraft erreichen, die ältere Berufsverbände vielleicht hätten, aber bisher nie genutzt haben.

Es ist Eure Zukunft. Bitte fangt an sie mitzugestalten.

Manfred Herbst
1. Vorsitzender VDLS e.V

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