Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.

Neue Preise!
Da die Behandlungspreislisten für den Bereich der Logopädie an vielen Stellen nachzulesen sind, dürfte uns wohl niemand übel nehmen, wenn wir diese hier benennen.
Für eine Behandlung von 45 Minuten vergüten die Kassen zugelassenen Logopädie-Praxen nun 71,67 €. Dies wurde von einem Schiedsgremium, besetzt mit Vertretern der Berufsverbände und der Krankenkassen, in salomonischer Weisheit so entschieden.
Die Beihilfeverordnung, die für Beamte gilt, zahlt für 45 Minuten 71,70 €. Diese gehen jedoch direkt an den beihilfeberechtigten Patienten. Sie können also mit diesem Personenkreis individuelle Preise vereinbaren.
Steigende Beiträge zur Sozialversicherung von rund 1 %, und die für 2025 erwartete Inflation von 3,9 % werden die geringfügige Preiserhöhung jedoch nivellieren. Wie uns erscheint, waren solche Aspekte bei dem zuletzt ergangenem Schiedsspruch wohl kein Thema.
Bereits 2019, also schon vor 6 Jahren, kamen die Ersatzkassen mittels Gutachten zu dem Schluss, dass selbstständigen Logopäden ein Einkommen von 64.000 € zustände. Dieses Gutachten wurde in einem Schiedsverfahren zwischen VDLS und Ersatzkassen von diesen vorgelegt.
Die Preissteigerungen für Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren betrugen laut Statistischem Bundesamt 30 %!
Demnach müsste das Mindesteinkommen (Gewinn) selbstständiger Logopäden bei nunmehr 83.200 € liegen. Nach Sozialabgaben verbleiben rund 47.000 €. Und nach Abzug von Steuern verbleiben lediglich 37.560 €. Das sind 3.130 € netto monatlich.
Hätte hätte. Denn hierfür müsste ein Praxisinhaber ohne Angestellte einen Umsatz von rund 160.000 € erzielen. Bei 1600 Therapien pro Jahr, die das oben genannte Gutachten als normale Arbeitsleistung benennt, müsste die Kassenvergütung pro Therapie a 45 Minuten bei 100 € liegen!
Dass dabei die Vergütung der angestellten Logopäden auch deutlich besser sein könnte, muss ebenfalls erwähnt werden.
Wer keine Zahlen mag, der hat vermutlich schon aufgehört zu lesen. Jedoch sind solche Rechnungen der Schlüssel, wenn man neue Preise verhandeln möchte. Denn laut Bundessozialgericht muss eine Vergütung so beschaffen sein, dass jemand gewillt ist, eine Tätigkeit zu übernehmen und diese auch dauerhaft auszuüben.
Im Moment hören wir in den Nachrichten die Forderung der Ärzteschaft nach besseren Einkommen. Das persönliche Einkommen (Gewinn) eines Arztes mit Praxis liegt je nach Statistik zwischen 200.000 – 300.000 €.
Das von niedergelassenen Logopäden bei derzeit rund 56.800 € (Gewinn vor Steuern und Sozialabgaben).