Da die Behandlungspreislisten für den Bereich der Logopädie an vielen Stellen nachzulesen sind, dürfte uns wohl niemand übel nehmen, wenn wir diese hier benennen.
Für eine Behandlung von 45 Minuten vergüten die Kassen zugelassenen Logopädie-Praxen nun 71,67 €. Dies wurde von einem Schiedsgremium, besetzt mit Vertretern der Berufsverbände und der Krankenkassen, in salomonischer Weisheit so entschieden.

Neues in 2025
Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.
Eigentlich kennen wir schon seit einigen Jahren die Verpflichtung, Abrechnungen von Behandlungen an Patienten elektronisch zu übermitteln. Wer es nicht kann oder tut, dem drohen Abzüge bei der Auszahlung. Jedoch gibt es für Therapeuten wie Logopäden die Nachweispflicht durch die Unterschrift des Patienten. Daher besteht bei uns immer noch die Zettelwirtschaft mit papiernen Verordnungen, die vom Arzt (nicht immer fehlerfrei) ausgestellt werden.
Und da uns die Krankenkassen wohl nicht trauen, im Gegensatz zu anderen Leistungserbringern wie Ärzteschaft, Apotheken und Krankenhäusern, die keine Patientenunterschriften als Beweis ihrer Tätigkeit vorlegen müssen, werden wir auch weiterhin unsere Abrechnungen zusätzlich in Papierform einreichen.
Elektronische Patientenakte, kein Handlungsbedarf!