Logopädinnen und Logopäden stehen in der Einkommensstatistik weit unten. Das Bruttoeinkommen von angestellten Logopädinnen liegt bei etwa 3.100 €, während Selbstständige durchschnittlich 3.611 € brutto verdienen. Doch diese Zahlen trügen: Selbstständige müssen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40,4 % vollständig selbst tragen, während sich bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt. Das Nettoeinkommen beträgt für Angestellte daher rund 2.067 €, für Selbstständige jedoch nur 1.596 €. Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt in Deutschland lag zuletzt bei 4.323 € brutto (ca. 2.702 € netto).

Neues in 2025
Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.
Eigentlich kennen wir schon seit einigen Jahren die Verpflichtung, Abrechnungen von Behandlungen an Patienten elektronisch zu übermitteln. Wer es nicht kann oder tut, dem drohen Abzüge bei der Auszahlung. Jedoch gibt es für Therapeuten wie Logopäden die Nachweispflicht durch die Unterschrift des Patienten. Daher besteht bei uns immer noch die Zettelwirtschaft mit papiernen Verordnungen, die vom Arzt (nicht immer fehlerfrei) ausgestellt werden.
Und da uns die Krankenkassen wohl nicht trauen, im Gegensatz zu anderen Leistungserbringern wie Ärzteschaft, Apotheken und Krankenhäusern, die keine Patientenunterschriften als Beweis ihrer Tätigkeit vorlegen müssen, werden wir auch weiterhin unsere Abrechnungen zusätzlich in Papierform einreichen.
Elektronische Patientenakte, kein Handlungsbedarf!