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CORONAVIRUS – Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die derzeitigen Neuerkrankungen mit dem Coronavirus ziehen nun auch in unserem Land erste Konsequenzen nach sich. Im Kreis Heinsberg bleiben heute die Schulen, Kitas und Behörden geschlossen. Es ist zu erwarten, dass es auch in anderen Regionen zu Schließungen und Quarantänemaßnahmen kommen wird.

Mit diesem Beitrag möchten wir nicht die Ängste schüren, sondern an ein paar übliche Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit solchen Infektionskrankheiten aufrufen. Hierzu zählen folgende Verhaltensregeln.

Coronaviren werden durch Tröpfchen – und Schmierinfektion übertragen. Daher:

  • Auf Händeschütteln verzichten.
  • Häufig die Hände waschen.
  • In die Armbeuge Husten und Niesen.
  • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu erkrankten oder möglicherweise erkrankten Personen einhalten.
  • Besser von der Seite als frontal therapieren.
  • Bei Erkältungen besser die Therapie verlegen.
  • Bei Therapien im orofacialem Bereich Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen. Im Moment besser keine offen liegende (ohne Verpackung) Lebensmittel kaufen. Es sei denn man kann sie schälen oder kochen.

Sollte es zu Schließungen oder ähnlichen Maßnahmen kommen, die zu Umsatz oder Verdienstausfall führen, dann übernehmen die Behörden in bestimmten Fällen die Kosten. So z.B. wenn ein Arbeitnehmer durch angeordnete Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet. Die Erstattung läuft dann wie bei einer normalen Erkrankung über die Lohnfortzahlung und dann über die Krankenkassen.

Sollte eine Praxis ganz oder teilweise Therapieausfall erleiden, so kann der Arbeitgeber für diese Zeit Urlaub anbieten. Bei länger anhaltenden Situationen wäre auch über einen Antrag auf Kurzarbeit nachzudenken.

Foto: Card photo created by freepik – www.freepik.com

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