Skip to content

CORONA und die (wirtschaftlichen) Folgen

Aufgrund der schnellen Zunahme weiterer Infizierter reagiert die Politik im Inn – und Ausland zunehmend drastischer mit Quarantänemaßnahmen und Schließungen von Schulen, Kitas und Betrieben. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, wann Mitarbeiter und Praxisinhaber dies finanziell zu spüren bekommen. Die Folgen reichen von fern bleibenden Patienten bis hin zum Komplettausfall der Einkommen. Wir möchten hier einen kurzen Überblick über die möglichen Hilfen zur Verfügung stellen.

Situation: die Patienten bleiben weg

Maßnahmen:

Kurzarbeitergeld für betroffene Mitarbeiter beantragen. Damit soll verhindert werden, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Dies muss vor der Maßnahme mit den Mitarbeitern besprochen werden. Kurzarbeitergeld muss spätestens in dem Monat beantrag werden, indem es anfällt. Die Maßnahme kann zur Zeit 12 Monate laufen, die Regierung denkt sogar über 24 Monate nach. Gezahlt werden 60 bzw 67 % (mit Kindern) des Nettos.
Beantragen kann man es recht einfach auf der Seite der Arbeitsagentur.
Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20

Liquiditätssicherung für die betroffene Praxis.

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können z.B. durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank.
Die Förderberater informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

Situation Quarantäne

Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe am Beispiel NRW:
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

Aus unserer Sicht können aber auch die Inhaber von Praxen einen Teil ihres persönlichen Einkommens über die genannte Regelung kompensieren.

Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland
LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

Im Moment kann leider niemand genau sagen, ob welchem Umfang diese Krise einnehmen wird. Fest steht jedoch, dass schon die Angst vor Ansteckung die Weltwirtschaft ins Wanken bringt. Daher ist es ratsam schon im Vorfeld einigermaßen Klarheit über die Möglichkeiten zu haben, wenn man persönlich von den Auswirkungen von COVID 19 betroffen sein könnte.

Titelbild: Medical photo created by kjpargeter – www.freepik.com

An den Anfang scrollen