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VDLS ist am Schiedsverfahren „Telemedizinische Leistungen“ beteiligt.

Nachdem es die Gesetzgebung dem GKV Spitzenverband ermöglichte sich selbst die Kriterien für seinen Verhandlungspartner auszusuchen, konnte er den VDLS bei den Verhandlungen zu den damals noch neuen Rahmenverträgen ausschließen. Dies gelang ihm diesmal nicht, denn der Vorsitzende verfügte die Teilnahme des VDLS am Schiedsverfahren. Das Schiedsverfahren selbst ist leider nicht öffentlich und unterliegt der Schweigepflicht. Wir dürfen somit nicht direkt aus dem Verfahren berichten. Ausgenommen natürlich unsere Beteiligung und den Ausgang.

Unabhängig vom Schiedsverfahren ist jedoch bereits bekannt geworden, dass der GKV Spitzenverband ebenfalls gegen die Teilnahme von Logo Deutschland an Vertragsverhandlungen und Teilnahme am Schiedsverfahren opponiert. Die Sichtweisen des VDLS und Logo Deutschland haben einige Schnittmengen. Daher verwundert es auch nicht, dass die Krankenkassen lieber und ausschließlich mit den stets konform gehenden Verbänden dbl und dbs verhandeln.

Nachdem wir uns vor rund 3 Jahren über die bundesweiten Angleichungen der Vergütungssätze freuen konnten blieben die neuen Rahmenverträge weit hinter den Erwartungen zurück. Mehr noch erscheinen sie uns im Nachhinein als Übel, denn bei einer Teuerungsrate von 10 % haben wir für weitere 2 Jahre keine Möglichkeit über die bereits festgelegten 2 Prozent Steigerung pro Jahr zu verhandeln. Dies entspricht einem realem Kaufkraftverlust von mindestens 16 %.

Die Einkommen anderer Berufsgruppen wurden teilweise im zweistelligem Bereich angepasst, und werden weiter steigen. Dadurch ergibt sich Jahr für Jahr ein größer werdender Abstand unserer Berufsgruppe zu den Einkommen anderer.  Der bereits bestehende Bewerbermangel wird dann sicherlich wieder deutlicher spürbar werden.

Wir möchten in unserer kommenden Mitgliederversammlung die Meinung unserer Mitglieder zu einem Wechsel des gesetzlichen Hintergrundes für unsere Sparte einholen. Mit anderen Worten: weg von der starren Bindung der Rahmenverträge, und hin zu Tariflöhnen für unsere Angestellten, verbunden mit Kassenvergütungen, dioe den Praxen erlauben höhere Löhne zu zahlen.

Image by wirestock on Freepik

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