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Stellungnahme zur aktuellen Situation der ambulanten Heilmittelversorgung

Fokus: Auswirkungen des GKV-BStabG ab 2027
Erstellt von: Manfred Herbst, VDLS e.V.

1. Aktuelle wirtschaftliche Situation & Vergütungsentwicklung

  • Entwicklung 2026: Die Vergütung für die Kernleistung (Einzeltherapie 45 Minuten) stieg zum 1. Juli 2026 formal um 6,12 % (von 71,76 € auf 76,06 €).
  • Die Reallohn-Falle: Da diese Erhöhung erst zur Jahresmitte und nicht zum 1. Januar in Kraft trat, beträgt die effektive Steigerung für das Gesamtjahr 2026 lediglich 3,06 %.
  • Historischer Kontext: Die Anpassungen orientierten sich jahrelang strikt an der Grundlohnsummenentwicklung. Angesichts der Inflation führt dies zu einem kontinuierlichen Kaufkraftverlust für Praxisinhaber.
  • Ertragslage: Nach Abzug stark gestiegener Betriebskosten, Sozialabgaben und Steuern liegt der Reingewinn einer vollzeittätigen selbstständigen Logopädin oft kaum noch über dem Gehaltsniveau von Angestellten im öffentlichen Dienst, trotz vollem unternehmerischen Risiko.

2. Vergütungsentwicklung vs. tatsächliche Kostenentwicklung

  • Kosten-Schere: Während die effektive Vergütung real um rund 3 % stieg, verzeichnen die Praxen zweistellige Kostensteigerungen bei gewerblichen Mieten, Energie, Versicherungen und Fortbildungen.
  • Personalkosten: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen konkurrenzfähige Gehälter gezahlt werden. Empfohlen wird ein Einstiegsgehalt von 4.400 € brutto (40h-Woche), um mit dem TVöD (Zielwert ca. 4.800 €) Schritt zu halten. Dies ist mit den aktuellen Kassensätzen kaum refinanzierbar.
  • Bürokratielast: Unvergüteter administrativer Aufwand (Terminorganisation, Ausfallmanagement, Dokumentation sowie der technische Mehraufwand für die ePA-Anbindung) drückt die therapeutische Netto-Arbeitszeit massiv.

3. Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) ab 2027

  • Der Vergütungsdeckel: Für Preisverhandlungen gilt künftig der jeweils niedrigere Wert aus Grundlohnentwicklung und tatsächlicher Kostensteigerung.
  • Die Kürzungs-Klausel: Von 2027 bis 2029 wird dieser ohnehin gedeckelte Wert zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt. Das bedeutet ein gesetzlich verordnetes Zurückbleiben der Vergütung hinter der realen Inflation.
  • Patienten-Barriere (Zuzahlungen): Die gesetzliche Zuzahlungspauschale pro Verordnung steigt ab 2027 von 10 Euro auf 15 Euro (zzgl. 10 % des Therapiewerts). Dies führt in sozial schwächeren Regionen nachweislich zu Therapieabbrüchen aus finanziellen Gründen.
  • Mengensteuerung: Drohende Vergütungsabschläge bei Mengenausweitung reglementieren den Zugang für Patienten und verlängern die Wartelisten im ländlichen Raum wie Brilon weiter.

4. Ausbildungssituation und internationaler Fachkräftevergleich

  • Katastrophaler Pro-Kopf-Schlüssel: Im internationalen Vergleich ist der Mangel in Deutschland strukturell verankert. Die Anzahl der Logopäden pro Kopf liegt in anderen vergleichbaren Industrieländern zum Teil um das 4-Fache höher als in Deutschland.
  • Ausbildungsattraktivität bricht ein: Obwohl die Schulgeldfreiheit Entlastung brachte, fehlen flächendeckende, attraktive Ausbildungsvergütungen. Junge Menschen wählen daher eher duale Ausbildungsberufe oder Studiengänge.
  • Abwanderung aus der Fläche: Aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Perspektiven in der ambulanten Praxis wandern Fachkräfte in Kliniken, den öffentlichen Dienst oder komplett fachfremde Bereiche ab.

5. Sprachstand bei Kindern, gesellschaftliche Teilhabe und Folgekosten

  • Sprachdefizite im internationalen Vergleich: Der Sprachstand bei Kindern in Deutschland liegt im internationalen Vergleich erheblich unter dem Niveau vergleichbarer Nationen. Dies zeigen regelmäßige Bildungsstudien und die klinische Realität in den Praxen vor Ort.
  • Sprache als Fundament: Sprache ist kein Luxusgut, sondern die fundamentale Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe am Leben, den Erfolg in Schule und Beruf sowie für ein selbstbestimmtes Leben in Unabhängigkeit von staatlichen Hilfen.
  • Fehlsteuerung programmiert Bürgergeldempfänger: Unbehandelte sprachliche Defizite im Kindesalter schränken die Bildungs- und Erwerbsbiografie massiv ein. Wer als Kind nicht richtig sprechen und verstehen lernt, scheitert im späteren Schul- und Ausbildungssystem. Damit werden durch die aktuelle Unterversorgung der Heilmittelbringer die Bürgergeldempfänger von morgen programmiert.
  • Prävention statt Spätkosten: Jeder Euro, der heute bei der logopädischen Frühförderung aus fiskalischen Gründen und durch Budgetierungen eingespart wird, führt in der Zukunft zu um ein Vielfaches höheren sozialen Transfer- und Folgekosten für den Staat.

Foto: Image on Freepik

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