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Änderung der Prüfungsordnung soll Gesetz werden. Anbei der Referentenentwurf.

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der vorliegende Verordnungsentwurf trägt den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes und damit dem Gebot der Chancengleichheit der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskan-didaten Rechnung, indem die Anzahl der Prüferinnen und Prüfer rechtssatzgemäß konkret vorgegeben wird.
Zudem wird der Vorgabe Rechnung getragen, dass die vorsitzende Person eine Bewer-tungsentscheidung nur bei gleichzeitiger Anwesenheit in der Prüfung treffen darf. Dies wird überwiegend dadurch umgesetzt, dass die Noten durch die dem Prüfungsausschuss vor-sitzende Person mittels arithmetischen Mittels berechnet werden. Hierdurch ist auch die Anwesenheit der vorsitzenden Person in den nach diesen Vorgaben durchzuführenden Prü-fungen nicht mehr zwingend erforderlich.
Zudem werden für alle Ausbildungen der Heilberufe digitale Unterrichtsformate ermöglicht.

Download: Artikel 6 – Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden

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