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Neue Heilmittelpreise / Videotheraphie / Abrechnungsbetrug

Neue Heilmittelpreise ab 01.9.2022 und 01.01.2023

Der GKV Spitzenverband hat neue Heilmittelpreise veröffentlicht. Ab dem 01.09.2022 steigen die Preise für die Behandlung von gesetzich Versicherten nur geringfügig. So steigt die Vergütung einer Therapie von 45 Minuten von 63,19 € auf 63,41.

Die Vergütung für eine Therapie von 45 Minuten steigt dann ab dem 01.01.2023 auf 65,63 €, die der anderen Positionen analog. Wer sich nun bereits freut darf nicht vergessen, dass die derzeitige Inflation auf 7-10 % geschätzt wird. Somit sinkt das real verfügbare Einkommen der Praxen, und damit auch seiner Mitarbeiter jährlich um mindestens 5 %!

Wir sind der Meinung, dass unser Bereich im Gesundheitswesen dringend einer Reform bedarf, die nicht mehr darauf beruht dass einige wenige Funktionäre bestimmter Berufsverbände und Vertreter von Krankenkassen Verträge vereinbaren können, die seit Jahrzehnten zu geringeren Einkommen führen als der Bundesdurchschnitt aller Einkommen. Denn der Grad unserer Ausbildung und das selbstständige und verantwortungsvolle Handeln am Patienten muss entsprechend honoriert werden. Unser Einkommen sind zwar gestiegen, liegen aber nur in etwa auf dem Niveau eines Gebäudereinigers. Bei allem Respekt vor diesem Beruf, aber das kann nicht richtig sein.

Änderung der Vergütungsvereinbarung ab 01.09.2022

Der VDLS sucht neue Wege für die Heilmittelerbringer, die sich an den Vergütungsrichtlinien für die Ärzteschaft, den Apotheken und den Krankenhäusern orientieren. Tariflöhne für die Angestellten wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens, und entsprechende Vergütungen für die Praxen, damit diese Löhne auch gezahlt werden können.

Videotherapie – Übergangsregelung für Telemedizin

Weiter gibt es eine Übergangsregelung bei der Videotherapie, deren Durchführungen jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Die Liste der zu erfüllenden Bedingungen hier wiederzugeben ist aufgrund des Umfangs nicht möglich. Unter anderem muss das Gespräch zwischen Therapeut und Patient über einen zertifizierten Anbieter und dessen Software laufen, die natürlich nicht kostenfrei ist. Zudem muss der Anbieter der Software bestätigen, dass seine Software genutzt wird.Interessierte informieren sich hier:

Technische Voraussetzung für die Erbringung telemedizinische< Leistungen

Die Übergangsregelung wurde geschaffen um bis zur endgültigen Entscheidung durch ein Schiedsgremium die Möglichkeit zu bieten, Videotherapie anbieten zu können. Die Beliebtheit dieser Therapieform ist bei den Therapeuten umstritten, einige freuen sich jedoch sehr über die derzeitige Lösung.

Mit einer endgültigen Regelung für die Videotherapie ist nicht vor 2023 zu rechnen, da im Moment noch um die Zusammensetzung der Beteiligten im Schiedsverfahren gerungen wird.

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Abrechnungsbetrug)

Nicht erst seit heute fragen sich die Krankenkassen, ob es bei den Abrechnung im Gesundheitswesen mit rechten Dingen zugeht. Erstaunlich ist dabei, dass man hierbei zunächst an eine sehr gut kontrollierte Berufsgruppe denkt, die Ihren Tätigkeitsnachweis durch Unterschrift von Patienten erbringen muss, die Heilmittelerbinger. Zudem sind die Prüfstellen der Krankenkassen sehr erfinderisch, wenn es um Gründe für Absetzung von bereits erbrachten Leistungen geht. Derart geprellte Leistungserbringer haben da auch schon mal das Gefühl betrogen worden zu sein.

Schwarze Schafe gibt es überall. Aber wenn schon eine Therapie vom Patienten quotiert wurde, dann besteht eigentlich kein Grund an übele Machenschaften zu denken. In den Arztpraxen und Kliniken muss niemand eine Unterschrift für eine abgegebene Behandlung leisten. Warum denken die Krankenkassen hier nicht über die Möglichkeit des Betrugs nach. Oder führen nicht den Nachweis durch Unterschrift ein? Auskunft gibt vielleicht die offizielle Haltung des GKV Spitzenverbandes:

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Wie immer stellen wir Informationen auch für Nichtmitglieder, also für jeden zugänglich zur Verfügung. Wir glauben dass der Zugang zu solchen Themen nicht davon abhängig sein darf, ob man Mitgliedsbeiträge zahlt.

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