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1 Jahr neue Rahmenverträge

Nachdem die Kassenverhandlungen einmal wieder an dem blockadeartigen Verhalten der Kassen gescheitert waren, wurden die jetzigen Rahmenverträge durch das dafür vorgesehene Schiedsgremium aus Vertreten von Kassen und Berufsverbänden im März 2021 entschieden. Bemerkenswert ist es, dass einige Berufsverbände wie der dbl und dbs auf Seiten der Kassen abgestimmt haben.

Zunächst muss man den Blick in die jüngste Vergangenheit richten, um Veränderungen festzustellen und zu werten. Nachdem der damalige Gesundheitsminister Spahn sich regelmäßig auf Facebook der Öffentlichkeit zur Diskussion stellte, und dort regelmäßig von vielen Heilmittelerbringern ausgebuht wurde, lud er Vertreter der Berufsgruppen zu einem Gespräch nach Berlin. In diesen Gesprächen kündigte er Veränderungen an, die er auch schnell umsetzte.

Die bundesweite Angleichung der Kassenvergütungen brachte für viele, vor allem für die Praxen im Osten Deutschland, eine ordentliche Erhöhung. Für die Praxen in Bayern und Baden Württemberg änderte sich die Vergütung jedoch nicht, da sie schon die im bundesweiten Vergleich höchsten Sätze abrechnen konnten. Die von vielen empfundenen Anhebungen waren also keine Erhöhung, sondern lediglich eine Gleichbehandlung.

Bis zu diesem Zeitpunkt war es theoretisch möglich, dass jeder einzelne Heilmittelerbringer eigene Vergütungssätze verhandeln konnte. Oder eben auch jeder Berufsverband. Von dieser Möglichkeit machte der VDLS Gebrauch und trat in Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Nachdem die Verhandlungen auf Landesebene wie üblich gescheitert waren, führte der VDLS exemplarisch 2 Schiedsverfahren mit den Ersatz – und Primärkassen. Leider wurden die Möglichkeiten dieser Schiedsverfahren durch das von Spahn initiierte Gesetz beendet, weil es zukünftig nur noch bundeseinheitliche Verhandlungen und Schiedsverfahren gibt.

Das Ergebnis dieses Prozesses sind nun die neuen Rahmenverträge, von denen sich alle Heilmittelerbringer viel erhofft hatten.

Da sich der Spitzenverband der Kassen laut Gesetz die Verhandler selbst aussuchen konnte (kein Scherz ! ), wurde der VDLS ausgeschlossen. Und es gibt Bestrebungen, auch Logo Deutschland auszuschließen. Denn dies sind die einzigen Verbände, die nicht im Sinne der Krankenkassen verhandelt und gestritten haben.

Lassen wir die Angleichungen im Jahr 2019 aussen vor, so gab es innerhalb von 3 Jahren eine Erhöhung von rund 10 %. und für die kommenden Jahre wurden die Anhebungen auf 2-3 % festgezurrt.

Berücksichtigt man die bisherige deutliche Untervergütung unserer Branche, so stellen diese Steigerungen lediglich eine längst fällige und nachzuholende Angleichung an andere Berufsgruppen dar. Es sind jedoch keine Anpassungen die den Kaufkraftverlust der Inflation auffangen können. Dies werden wir in diesem und den kommenden Jahren noch schmerzlich zu spüren bekommen, da die Inflation inzwischen auf 5-6 % geschätzt wird.

Einige Details der neuen Rahmenbedingungen unterlaufen aus meiner Sicht unsere Grundrechte. So können uns die Kassen trotz geleisteter Arbeit wegen eines Formfehlers des Arztes auf der Verordnung die Vergütung vorenthalten. Oder aber bei in den Verträgen definierten „Heilungsmöglichkeiten“ 40 € unserer Vergütung für die Bearbeitung einbehalten. Wohl gemerkt: bei fast allen anderen Akteuren wie bei den Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern leistet der Patient noch nicht einmal eine Unterschrift für den Erhalt der Leistung. Die Kassen zahlen völlig ungeprüft auf die Behauptung hin, dass geleistet wurde! Zudem erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine stehende Vergütung für ihren Verwaltungsaufwand. Ihre Verbände wie die Kassenärztliche Vereinigung werden über die Mitgliedsbeiträge der Patienten mitbezahlt.

Wem dies alles nicht richtig erscheint, der sollte nun Mitglied im VDLS werden.

 

Titelfoto: Closeup-of-man-working-using-tablet-and-calling-on-phone Designed by katemangostar / Freepik

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