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Aktuelle Corona Hilfen

Obwohl die Medien tagtäglich über Selbstständige in Not und mögliche Hilfen berichten, herrscht bei vielen doch wohl noch Unklarheit über die Möglichkeit Unterstützungen zu erhalten. Daher hier eine kurze Zusammenfassung.

Novemberhilfe

Können Betriebe beantragen und erhalten, die direkt oder indirekt von amtlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Die Vorraussetzungen sind den den entsprechenden Publikationen der Landesregierungen zu entnehmen. Gewährt werden bis zu 75 % der Vorjahresumsätze der Monate November und Dezember 2020. Die First zur Beantragung läuft am 31.01.2021 aus. Man benötigt einen Steuerberater für die Beantragung.
Überbrückungshilfen

Werden seit dem Frühjahr 2020 gewährt. Die Vorraussetzungen sind den entsprechenden Publikationen der Landesregierungen zu entnehmen. Gefördert werden je nach Umsatzausfall (gemessen am Umsatz des Vergleichsmonats aus 2019) die Betriebskosten. In NRW gibt es die Überbrückungshilfe Plus, die den Inhabern der Betriebe bis zu 1.000 € monatlich zugesteht. Man benötigt einen Steuerberater für die Beantragung, der im Vorfeld auch die Höhe der Fördersumme ermittelt. Die Fristen für die Beantragung sind in der Regel 2-3 Monate nach dem Bezugsmonat, der gefördert werden soll.

Soforthilfe und Rettungsschirm
Waren Maßnahmen zu Beginn der Coronakrise und sind derzeit nicht beantragbar. Die Fristen für die Beantragung sind abgelaufen. 

Alle Fördergelder unterliegen der Einkommensteuer, und vermutlich werden auch Sozialabgaben fällig sein.
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