Für logopädische Behandlungen an Kassenpatienten erhalten Praxen ab 1. Januar bundesweit 5,51% mehr an Vergütung.…
Aktuelles, Neues und Zukünftiges
+ Corona – Sonderregelungen bis zum 31.12.2020 verlängert. +
Die meisten der bereits bekannten Sonderregelungen bleiben weiter erhalten. So z.B. wird die Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Tagen nicht geprüft, und die Hygienepauschale von 1,50€ wird weiter gezahlt.
Weitere Informationen in der PDF zum download
+ Schiedsverfahren wahrscheinlich, Schiedsgremium für 4 Jahre steht fest +
Die bereits laufenden Verhandlungen um neue Rahmenverträge und Preise zum 01.10.2010 waren nicht erfolgreich. Somit dürfte nun das laut dem jungen TSVG (Terminsicherungs u. Versorgungsgesetz) vorgesehene Schiedsgremium über unsere Geschicke entscheiden. Laut Gesetz soll das Gremium innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung treffen, die dann für beide Kassen und Heilmittelerbinger verbindlich ist.
Im Team des Schiedsgremiums findet sich unter anderem Herr Ernst Merz, den der VDLS bereits in 2018 als Schiedsperson zu tun hatte. Damals führte der VDLS ein Schiedsverfahren mit den Ersatzkassen. Wir sind somit sehr gespannt ob das Schiedsgremium sich traut die Vergütung auf eine zeitgemäße und notwendige Höhe anzuheben.
+ Neue Regelungen ab dem 01.02.2021 +
Wenn sich nicht wie zuvor wieder etwas am Entwurf der neuen Heilmittelrichtlinie ändert, dann erwarten uns folgende Änderung:
- Der Behandlungsbeginn darf künftig auch noch mit dem 28. Tage erfolgen. Bisher waren es 14 Tage.
- Verordnungen außerhalb des Regefalls bedürfen künftig nicht mehr der Genehmigung durch die Kasse, sondern werden durch den Arzt entschieden. Ebenso entfallen die Begriffe Erst – oder Folgeverordnung auf den neuen Formularen. Dies alles dürfte positive Auswirkungen auf das Verordnungsverhalten der Ärzte haben.
- Der Regefall gehört der Vergangenheit an. Künftig wird es nur noch die orientierte Behandlungsmenge geben.
- Künftig gibt es nur noch ein Formblatt für alle Heilmittel. Die Arztpraxen werden sicherlich den milden Bürokratieabbau begrüßen.
- Der Intervall nach der neue Verordnungsfall gilt bisher nach 3 Monaten nach der letzten Behandlung. Künftig gelten 6 Monate nach dem Datum der letzten ärztlichen Verordnung. Dies ist für die Arztpraxen besser nachzuvollziehen, da sie nicht wissen können wann die letzte Behandlung erfolgte.
- Die lang erwartete Blankoverordnung soll für einige Heilmittel auch möglich werden. Diese ist zunächst 16 Wochen gültig. Der Therapeut entscheidet über Therapiefrequenz, Anzahl und Dauer.
Soweit zu den geplanten Neuerungen in der HMR. Ob und wie Änderungen zum Tragen kommen muss allerdings abgewrtet werden.