EILMELDUNG: Die Krankenkassen erleichtern den Heilmittelerbringern die Handhabung der Verordnung.
Folgendes gilt bis zum 30.04.20 Teilabrechnungen von Verordnungen sind möglich. Korrekturen benötigen nicht mehr die Unterschrift des Arztes, sondern können selbst vorgenommen werden. Die Überprüfung von spätestem Behandlungsbeginn und Unterbrechung werden nicht mehr geprüft. Videotherapie ist möglich. Bitte entnehmt die…