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Infektionsprävention

Empfehlungen des Gesundheitsministerium Schleswig Holstein für Therapieberufe

Als eines der ersten Gesundheitsministerien wendet sich Schleswig Holstein an die Therapeuten im Gesundheitswesen. Auf den nachfolgenden Seiten findet Ihr Hinweise zum Schutze euer selbst und eurer Patienten:

Hinweisregeln Heilmittelerbringer MSGJFS 20.03.2020 (PDF)

Wir freuen uns über erste amtliche Mitteilung zum Thema Prävention. Gleichzeitig wundern wir uns aber auch, dass Mitarbeiter in Lebensmittelgeschäften keinen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen müssen. Man stelle sich vor, wie viele Backwaren eine Mitarbeiterin beim Bäcker mit Viren belasten kann, indem sie indem sie stundenlang frei über Backwaren atmet. Unsere Empfehlung: esst nichts das nicht geschält oder erhitzt werden.

Titelbild: Designed by jcomp / Freepik

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