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Umsetzung des Rettungsschirms für Heilmittelerbringer

Wie bereits berichtet hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Rettungsschirms auch für Logopäden, Physio – und Ergotherapeuten beschlossen.

Wir haben uns alle über dies Nachricht gefreut, doch es stellen sich berechtigte Fragen zur Umsetzung des Vorhabens. Denn es besteht ein offensichtlicher Unterschied zwischen dem Datum der Leistungserbringung, der Abrechnung und des Geldflusses.

Im Moment führe ich viele Telefonate mit dem BMG, den Kassen und nicht zuletzt auch Mitgliedern des Bundestages, um eine vernünftige Lösung anzuregen. Die z.B. auch Praxen berücksichtigen soll, die erst seit Anfang des Jahres bestehen und daher noch keine Umsätze im 4. Quartal 2019 hatten.

Die bisherigen Auskünfte lassen hoffen!

Mit einer detaillierten Anordnung für die Durchführung des Schutzschirms ist in etwa 2 Wochen zu rechnen. Und mit Vorbehalt: die oben angeführten Problemstellungen werden wohl wohlwollend berücksichtigt werden.

Im Voraus vielen Dank and die Politik, dem BMG und ganz besonders an die Krankenkassen, die ich in diesen Tagen als sehr kooperativ und wohlwollend erlebe.

Manfred Herbst 1. Vorsitzender VDLS e.V.

Titelbild: Business photo created by creativeart – www.freepik.com

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