Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Videotherapie und weitere Ausnahmeregelungen
Videotherapie und weitere Ausnahmeregelungen gelten über den 01.06. 20 hinaus. Für alle Verordnungen, die bis zum 31.05.2020 ausgestellt werden.
Weitere Informationen: www.gkv-spitzenverband.de
