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Schutzschirm für Heilmittelerbringer steht

Wie bereits berichtet hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Rettungsschirms auch für Logopäden, Physio – und Ergotherapeuten beschlossen.

Ab dem 20.05 können Heilmittelerbringer bei den Kassen ihren Antrag einreichen. Leistungserbringer erhalten 40 % des Abrechnungsvolumen aus dem 4. Quartal 2019. Neugründungen erhalten je nach Zulassungsdatum pauschale Summen.

Näheres unter: Bundesanzeiger-Ausgleichzahlungen

Zu den ARGEn: www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html

Foto: picsbay.com

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