Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Schutzschirm für Heilmittelerbringer steht
Wie bereits berichtet hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Rettungsschirms auch für Logopäden, Physio – und Ergotherapeuten beschlossen.
Ab dem 20.05 können Heilmittelerbringer bei den Kassen ihren Antrag einreichen. Leistungserbringer erhalten 40 % des Abrechnungsvolumen aus dem 4. Quartal 2019. Neugründungen erhalten je nach Zulassungsdatum pauschale Summen.
Näheres unter: Bundesanzeiger-Ausgleichzahlungen
Zu den ARGEn: www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html
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