DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK Art der Verordnung entfällt Angabe der Therapiefrequenz 1-3 möglich Ein…

Schutzschirm für Heilmittelerbringer steht
Wie bereits berichtet hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Rettungsschirms auch für Logopäden, Physio – und Ergotherapeuten beschlossen.
Ab dem 20.05 können Heilmittelerbringer bei den Kassen ihren Antrag einreichen. Leistungserbringer erhalten 40 % des Abrechnungsvolumen aus dem 4. Quartal 2019. Neugründungen erhalten je nach Zulassungsdatum pauschale Summen.
Näheres unter: Bundesanzeiger-Ausgleichzahlungen
Zu den ARGEn: www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html
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