Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Schutzschirm für Heilmittelerbringer steht
Wie bereits berichtet hat der Deutsche Bundestag die Ausweitung der Rettungsschirms auch für Logopäden, Physio – und Ergotherapeuten beschlossen.
Ab dem 20.05 können Heilmittelerbringer bei den Kassen ihren Antrag einreichen. Leistungserbringer erhalten 40 % des Abrechnungsvolumen aus dem 4. Quartal 2019. Neugründungen erhalten je nach Zulassungsdatum pauschale Summen.
Näheres unter: Bundesanzeiger-Ausgleichzahlungen
Zu den ARGEn: www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html
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