Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Bundestag beschließt Schutzschirm für Heilmittelerbringer
Heute erhielt ich folgende Mitteilung aus dem Deutschen Bundestag:
Schutzschirm für weitere Gesundheitsberufe und Einrichtungen, Berlin 14.04.2020
- Heilmittelerbringer erhalten für den Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 von der GKV erhalten haben. Dies entspricht einem Finanzvolumen von knapp 730 Mio. Euro.
- Soweit den Leistungserbringern im Zuge der Corona-Krise zusätzliche Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen entstehen, erhalten sie hierfür eine Erstattung.
- Die Ausgleichszahlungen werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und durch den Bund erstattet.
- Die administrative Durchführung des Ausgleichsverfahrens erfolgt durch die von den Krankenkassen auf Landesebene gebildeten Arbeitsgemeinschaften, die für das Zulassungsverfahren im Heilmittelbereich verantwortlich sind.
