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Formular und Dokumentation Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Hierzu wurde schon viel geschrieben, vor allem wie man es beantragt (Auf der Seite der Arbeitsagentur). Nun muss man es für März schnell beantragen, vor allem aber auch dafür sorgen, dass es zur Auszahlung kommt. Hierzu bietet der VDLS ein Formular (Word-Dokument) zum herunterladen an, mit dem Ihr eurem Steuerberater die richtigen Informationen weitergeben könnt, damit dieser für euch die KUG Gelder bei der Lohnabrechnung berücksichtigen kann. Mit dem KUG seit ihr in der Lage die Lohnkosten auf Null zu setzen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen.

Hinweise zur Benutzung:

Für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes muss der Arbeitgeber eine Dokumentation bereithalten und bei der Lohnabrechnung seinem Steuerberater zur Verfügung stellen. Dieser kann anhand der Angaben das KUG beantragen. Die Dokumentation ist für jeden Mitarbeiter und Monat zu erstellen.

Ausfüllen der Spalten in der nachstehenden Reihenfolge:

Für jeden Tag des Monats wird zunächst die tatsächliche Anwesenheit eingetragen.
Dann werden die tatsächlichen Arbeitsstunden eingetragen.
Weiter werden genommene Urlaubsstunden eingetragen.
Im Falle eines Feiertages wird dieser vermerkt.
In der Spalte Krank LFZ wird die Stundenzahl eingetragen, mit der ein Mitarbeiter VOR der KUG Maßnahme arbeitsunfähig gemeldet ist.
In der Spalte Krank (mit KUG) werden die Stunden eingetragen, die ein Mitarbeiter arbeitsunfähig während der KUG Maßnahme ist.
In der Spalte wirtschaftliche Arbeitsausfälle werden die Stunden eingetragen, die z.B. aufgrund des Fernbleibens von Patienten entstanden sind.
Die Spalte witterungsbedingte Ausfälle dürfte weniger oft auszufüllen sein, aber z.B. bei Sturm oder Schneefall.
Bei Art der Arbeit kann Therapie oder Büroarbeiten eingetragen werden.
In der Spalte Örtliche Baustellenbezeichnung ist die Praxis oder der Kooperationspartner einzutragen.
Im Bereich der Gesamtstunden sind die Summen der entsprechenden Spalten einzutragen.

Alles ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre zuständige Arbeitsagentur.

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