Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Warum erhalten manche Kinder derzeit nur 30 Minuten Logopädie?
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit den Krankenkassen sogenannte Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsziele vereinbart. Kassenärzte werden motiviert unabhängig von der Notwendigkeit eine 30 minütige Therapie anstatt der üblichen und sinnvollen 45 Minuten zu verordnen.
Zwar kennt der bundesweite Rahmenvertrag nach § 125 SGB V formell Einheiten von 30, 45 und 60 Minuten, bei den meisten Störungsbildern (z. B. Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern, schweren Aphasien oder Dysphagien) gilt die 45-Minuten-Therapie jedoch als klinischer Standard, um wirksam arbeiten zu können. Komplexe therapeutische Interventionen lassen sich in einer halben Stunde kaum sinnvoll aufbauen, durchführen und festigen.
Der Arzt darf seine medizinische Entscheidung nicht bedingungslos den statistischen Zielvorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung unterordnen, wenn dadurch der Heilungserfolg des Patienten gefährdet wird.
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