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Das BStAbg ab 2027 – Was auf unsere Praxen zukommt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden.

Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

📉 Der Vergütungsdeckel: Ein echter Systembruch

Die Ära der spürbaren Preisanpassungen, mit denen wir die jahrelange Unterfinanzierung aufholen konnten, ist vorbei.

  • Die Regelung: Rückkehr zur strikten Grundlohnsummenbindung nach § 71 SGB V.
  • Der Abschlag: Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt zusätzlich ein Abschlag von minus einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate.
  • Die Folge: Liegt die Grundlohnrate beispielsweise bei 3,5 %, dürfen unsere Preise nur um maximal 2,5 % steigen. Angesichts steigender Kosten für Miete, Energie und Personal bedeutet das eine schleichende, reale Kürzung unserer Margen. Die Verhandlungen zwischen Kassen und Verbänden werden damit zur reinen Farce.

📋 Blankoverordnung: Entwertet und durch andere Berufsverbände blockiert!

Die Blankoverordnung sollte Therapeuten mehr Autonomie bringen – das Gesetz entwertet dieses Werkzeug nun massiv.

  • Streichung der Pauschale: Die dringend benötigte Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen wurde komplett gestrichen.
  • Ein Segen für andere: In der Ergotherapie und Physiotherapie zeigt sich bereits, dass die Blankoverordnung trotz bürokratischer Hürden ein Segen für die therapeutische Freiheit und die Patientenversorgung ist.
  • dbl, dbs und Logo Deutschland blockieren Blankoverordnung! Während andere Berufsgruppen profitieren, wird die Einführung der Blankoverordnung in der Logopädie durch die starre Haltung von dbl und dbs abgelehnt!
  • Der VdLS e.V. fordert weiterhin konsequent die Einführung der Blankoverordnung auch für Logopäden – wir brauchen echte Autonomie statt bürokratischer Fesseln! Es bleibt zu hoffen, dass die aktuellen Bestrebungen dieser Verbände die Situation nicht noch weiter verschlimmbessern.

💶 Zuzahlungen: Höhere Belastung für Patient:innen

Auch bei den Zuzahlungen nach § 61 SGB V gibt es ab 2027 Änderungen:

  • Verordnungspauschale steigt: Der Fixbetrag pro Verordnung ( nicht die einer einzelnen Therapie) erhöht sich von 10 € auf 15 €.
  • Prozentualer Anteil bleibt: Die Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten bleibt unverändert (Meldungen über 15 % sind falsch).
  • Kinder & Jugendliche: Patienten unter 18 Jahren bleiben weiterhin komplett zuzahlungsfrei.

Was der VdLS e.V. jetzt fordert

Der VdLS e.V. kritisiert die Beschlüsse scharf. Die ohnehin historisch gesehen verhängnisvollen Verhandlungen zwischen den Kassen und den Berufsverbänden dbl, dbs und Logo Deutschland werden durch den neuen Deckel weiter beschnitten und sind zukünftig nutzlos.

Wir fordern eine sofortige Nachbesserung bei den Vergütungsregeln und die bedingungslose Einführung einer fair finanzierten Blankoverordnung für alle Heilmittelbereiche!

📢 Jetzt erst recht: Werde Mitglied im VdLS e.V.!

Die neuen Sparmaßnahmen des BStAbg zeigen schmerzhaft: Einzelkämpfer haben in der Gesundheitspolitik keine Stimme. Während starre Strukturen und blockierende Verbände die Blankoverordnung für die Logopädie verhindern, kämpft der VdLS e.V. für echte therapeutische Freiheit, faire Vergütungen und Verhandlungen auf Augenhöhe.

Wir lassen uns nicht deckeln! Je mehr Kolleginnen und Kollegen wir sind, desto lauter ist unsere Stimme gegen die Entwertung unserer Arbeit.

Deine Vorteile einer VdLS-Mitgliedschaft:

  • Starke Stimme: Konsequenter Einsatz für die Blankoverordnung in der Logopädie.
  • Echte Vertretung: Politik ohne ideologische Scheuklappen und ohne Verschlimmbesserungen.
  • Aktuelle Infos: Praxisnahe Orientierung bei Gesetzesänderungen wie dem BStAbg.

Setze jetzt ein Zeichen gegen den Vergütungsdeckel!

Mit kollegialen Grüßen,

Manfred Herbst

1. Vorsitzender VDLS e.V.

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