Logopädinnen und Logopäden stehen in der Einkommensstatistik weit unten. Das Bruttoeinkommen von angestellten Logopädinnen liegt bei etwa 3.100 €, während Selbstständige durchschnittlich 3.611 € brutto verdienen. Doch diese Zahlen trügen: Selbstständige müssen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40,4 % vollständig selbst tragen, während sich bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt. Das Nettoeinkommen beträgt für Angestellte daher rund 2.067 €, für Selbstständige jedoch nur 1.596 €. Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt in Deutschland lag zuletzt bei 4.323 € brutto (ca. 2.702 € netto).

Zulassungsstellen der Krankenkassen werden nach Region zusammengelegt
Im Moment trudeln nach und nach die Meldungen der Krankenkassen bei uns ein, dass die Zulassungsstellen nun nicht mehr nach Primär – und Ersatzkassen getrennt auftreten, sondern mit neuer Adresse zusah gelegt wurden. Im Beispiel für NRW:
ARGE Heilmittelzulassung NRW GbR
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Da die Zulassungsstellen leicht über den Internetauftritt der Kassen zu finden sind, verzichten wir auf eine Auflistung.
Die Regelung folgt dem Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) und besagt, das ab dem 01.09.2019 das Zulassungsverfahren einheitlich und kassenübergreifend auf regionaler Ebene erfolgt. Die Zulassungsempfehlungen des GKV Spitzenverbandes gelten bis zur Neuregelung weiterhin.