Als Antwort auf den Abbau der überbordenden Bürokratie serviert uns die Politik gleich zwei kleine Hürden im alltäglichen Kampf mit dem System.
Die Elektronische Patientenakte ist schon seit langem ein noch unsichtbarer Geist, der uns alle jedoch schon mal aufschreckt im Sinne von „Was muss ich noch dringend erledigen?“.
Nun, im Moment rein nichts. Und ja, es gibt schon Modellregionen, in denen die Patientenakte modellhaft eingesetzt wird.

VDLS führt Musterprozess: Krankenkassen sollen bei kurzfristigen Absagen der Patienten Ausfall zahlen
Am 22.09.2020 wurde vor dem Sozialgericht Konstanz die Frage verhandelt, ob die Krankenkassen bei kurzfristigen Absagen das vereinbarte Honorar für die ausgefallene Therapie zahlen müssen.
Laut Bundessozialgericht besteht zwischen einem gesetzlich Versichertem und der behandelnden Praxis gar kein Vertragsverhältnis! Dieses besteht ausschließlich zwischen der Praxis und der Krankenkasse zum einen, und zum anderen zwischen der Krankenkasse und Patient.
Die zur Zeit vorliegenden Rahmenverträge mit den Krankenkassen bestimmen sogar, dass zwischen behandelnder Praxis und Patient keinerlei Verträge geschlossen werden können. Zudem sind wir laut Rahmenvertrag gezwungen, unsere Praxen und uns selbst mindestens 35 Stunden pro Woche zur Verfügung zu stellen. Für diese Bereitstellung erhalten wir allerdings keinerlei Vergütung!
Aus unserer Sicht ist somit völlig klar, dass die Krankenkasse bei kurzfristigen Absagen der Patienten den gesetzlich geregelten Schadenersatz übernehmen müssen, und nicht die Patienten. Ob dann im Verhältnis zwischen der Krankenkasse und Patient dieser von der Kasse wiederum belangt wird, ist nicht unsere Angelegenheit.
Kurzfristige Absagen sind ein großes wirtschaftliches Problem und führen laut unserer Umfragen zu einem Mindererlös von mindestens 10 %. In vielen Praxen werden den Patienten Rechnungen bei Ausfällen vorgelegt, die bei Klagen vor einem Amtsgericht auch durchgehen. Spätestens vor einem Landgericht wird jedoch die Ansicht des Bundessozialgerichts herangezogen, dass zwischen de Patienten und der Praxis KEIN Vertragsverhältnis besteht, sondern nur eine Behandlungsverhältnis.
Zudem sorgen diese Ausfallrechnungen regelmäßig zu Unbehagen zwischen Patient und behandelnder Praxis.
Jeder der eine Reise oder ein Ticket bucht weiß, dass er bei Nichterscheinen die Kosten zu tragen hat. In unserem Fall muss dies auch gelten. Und da wir nur im Auftrage der Kassen behandeln muss diese auch die Kosten bei Ausfällen tragen.
Die Entscheidung des Gerichtes wird in rund 6 Wochen erwartet. Kommt es zu einem für uns günstigen Ausgang, dann dürfte diese einem Erdrutsch im Heilmittelbereich gleichkommen. Wir hoffen dass die Richter genügend Mut aufbringen, um eine solch weitreichende Entscheidung zu treffen.
Der VDLS hat sich die Klärung vieler Ungerechtigkeiten auf die Fahne geschrieben, die uns im Praxisalltag durch die Krankenkassen zugemutet werden. Dies kann meist nur durch Zeit – und kostenintensive Rechtswege geklärt werden. Daher benötigen wir eure Mitgliedsbeiträge. Falls nicht schon geschehen, dann bitten wir um eure Unterstützung indem Ihr jetzt Mitglied im VDLS werdet. Die Beiträge sind günstiger als die anderer Berufsverbände, und wir sind in der Lage meist noch am gleichen Tage auf Eure Anliegen kompetent zu reagieren.