Skip to content

Wichtige Informationen zum Jahresende

Wer die Aussetzung von Fristen und andere Erleichterungen bei der Anwendung von Verordnungen genutzt hat, der sollte besser betroffene Verordnungen noch im Jahr 2020 abrechnen. Laut einer etwas unglücklich formulierten Mitteilung des GKV Spitzenverbandes droht sonst die Absetzung entsprechender Verordnungen. Warum man erst (notwendige) Erleichterungen zulässt, diese dann aber an ein Abrechnungsdatum knüpft, dazu konnten wir keine Erklärung finden. Es lebe der Bürokratismus.

Hygienepauschale wird verlängert

Die überaus magere Pauschale für erhöhten Hygieneaufwand in Praxen wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Pauschale von 1,50 € pro Verordnung (0,15 € pro Behandlung) ist vollkommen willkürlich gewählt. Denn schließlich ist die Regelverordnung in der Logopädie 10 x 45 Minuten, bei den Physios lediglich 6 x 20 Minuten.

Überbrückungshilfe II

Viele Praxen schrecken vor den Hürden der Beantragung zurück. Zurecht, denn man benötigt alle Zahlen der Monate 09-12.2020 und die der entsprechenden Monate des Vorjahrs. Gefördert werden ausschließlich die Betriebskosten, in NRW zusätzlich 1.000 € als Lebensunterhalt für die Selbstständigen. Schön dass man zumindest in NRW der Meinung ist, dass auch Selbstständige Geld zum Überleben benötigen.
Wer es beantragen möchte muss dies über seinen Steuerberater tun.

Soforthilfe zurückzahlen?

Erstmal nicht! Obwohl einige Selbstständige Mails erhielten, ihren Anspruch zu begründen und eventuell die Leistungen zurückzuzahlen, wurde nun beschlossen, mit der Klärung bis März 2021 zu warten.

Novemberhilfe

Unter diesem Stichwort dürfte nun klar sein, dass betroffene oder berechtigte Betriebe immerhin bis zu 75% ihres Vorjahresumsatzes aus den entsprechenden Monaten des Vorjahres als Förderung erhalten. Und zwar nun bis voraussichtlich Anfang Januar.
Berechtigt sind Betriebe, die von behördlichen Schliessungen betroffen sind. Direkt oder indirekt. Bisher waren dies vor allem Gastronomien und Hotellerie. Mit dem kommenden lock down werden jedoch wesentlich mehr Wirtschaftszweige betroffen sein, unter anderem auch die Schulen.
Wer nun als Heilmittelerbinger von Schließungen betroffen ist, dem steht aus unserer Sicht auch die Novemberhilfe zu. Ein Gespräch mit dem Steuerberater schafft Klarheit.

Bessere Vergütungen in 2021?

Am 14.12. wollen die Krankenkassen mitteilen, ob sie die zuletzt verhandelten Rahmenverträge und Vergütungen vereinbaren wollen. Über Inhalte und Höhe der Vergütungen wurde Stillschweigen vereinbart. Einer der Berufsverbände hat jedoch bereits angekündigt bei einem Veto seiner Mitglieder die Unterschrift unter die Verträge zu verweigern. Dann würde laut TSVG ein Schiedsgremium innerhalb von 3 Monaten entscheiden.
So sind wir denn gespannt ob das Jahr 2020 zumindest bei den Aussichten für das kommende Jahr gut endet.

Der VDLS wünscht allen Mitgliedern, Kolleginnen und Kollegen einen angenehmen Jahresausklang, schöne Feiertage und einen guten Rutsch!

Bleiben Sie negativ (also gesund).

An den Anfang scrollen