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Überbrückungshilfe geht an den Start

Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung ein weiteres Hilfspaket beschlossen. Neben der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % gibt es eine weitere nicht zurückzahlbare Hilfe. Am Beispiel von NRW könnt Ihr hier das Wie und Was nachlesen. Für die anderen Bundesländer bitte auf deren Portalen nachlesen.
Für die Ermittlung der Höhe der beantragbaren Mittel sollte man sich an seinen Steuerberater wenden.

Die Empfänger der bis Ende Mai beantragbaren Soforthilfe sollen nachträglich flächendeckend überprüft werden. Hierzu werden die Empfänger durch die Landesbehörden angeschrieben.

Infos unter:
www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

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