Liebe Kolleginnen und Kollegen, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStAbg) ist beschlossen. Für uns Heilmittelerbringer bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2027 massive Einschnitte. Während die Politik von „Stabilisierung“ spricht, stehen unsere Praxen vor neuen wirtschaftlichen Hürden. Wir haben die wichtigsten Neuregelungen und die Position des VdLS e.V. für Sie zusammengefasst.

Offizielle Empfehlungen der Krankenkassen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)
Vorübergehende Aussetzung von Fristen
Die Krankenkassen lockern ab sofort die Regeln für den spätesten Behandlungsbeginn und die Unterbrechungen. Sie werden in dem angegebenen Zeitraum nicht mehr geprüft!
Empfehlungen SARS -CoV-2 Stand 16.03.2020
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