Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Offizielle Empfehlungen der Krankenkassen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)
Vorübergehende Aussetzung von Fristen
Die Krankenkassen lockern ab sofort die Regeln für den spätesten Behandlungsbeginn und die Unterbrechungen. Sie werden in dem angegebenen Zeitraum nicht mehr geprüft!
Empfehlungen SARS -CoV-2 Stand 16.03.2020
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