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Neue Heilmittelrichtlinie beschlossen!

Die Änderungen gelten vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG.

Neuer Heilmittelkatalog ab dem 01.10.2020?
Das GBA schreibt dazu nichts näheres. Da der HMK jedoch Bestandteil der HMR ist, dürfte auch hierfür der 01.10.2020 das maßgebliche Datum sein.

Ab Seite 16 betrifft es uns…

Höchstverordnungsmengen, Regefall usw gibt es nicht mehr, sondern nur noch orientierender Vorschlag bezüglich der Verordnungsmenge. Ausschlaggebend ist die medizinische Indikation.

Überarbeitung der Heilmittelrichtlinien

Text der vorläufigen Fassung der HMR ab dem 1.10.2020 (PDF)

Maßgebliche Änderungen:

Den Regelfall oder außerhalb des Regelfalls gibt es nicht mehr, sondern nur noch den Verordnungsfall. Dies bedeutet dass ein Arzt bei gegebener medizinischer Indikation zu verordnen hat. Alles deutet darauf hin, dass der Arzt auch nicht mehr in der wirtschaftlichen Verantwortung stehen wird.

Gleichzeitig gibt es auch keine Regel- oder Höchstmenge, sondern nur noch die orientierende Behandlungsmenge.

Auf einer Verordnung können dann auch mehrere unterschiedliche Behandlungsarten angegeben werden. Somit kann für jede Indikation separat behandelt werden. Dann sind also auch Doppelbehandlungen mit einem Patienten möglich.

Die Blankoverordnung wird eingeführt. Sie ist ohne Vorgaben zur Menge, der Frequenz und des Heilmittels zunächst für 16 Wochen gültig. In diesem Zeitraum entscheidet ausschliesslich der Therapeut. Später soll das Thema Blankoverordnung noch erweitert werden, dann jedoch vermutlich mit wirtschaftlicher Verantwortung der Therapeuten.

Der Verfall einer noch nicht begonnenen Verordnung nach 14 Tagen ist ebenfalls Geschichte. Zukünftig wird diese Frist auf 28 Tage erweitert.

Fazit

Die neue HMR und der neue Heilmittelkatalog bieten erhebliche Erleichterungen für unsere Arbeit und der Abrechnung mit den Krankenkassen. Viele Absetzungsgründe existieren dann ganz einfach nicht mehr. Und die Ärzteschaft kann sich nicht mehr so unwillig zeigen, wenn es um die Ausstellung einer benötigten Heilmittelverordnung geht.

Schade nur dass wir immerhin noch ein ganzes Jahr darauf warten müssen…

Manfred Herbst

1. Vorsitzender VDLS e.V.

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