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Neue Corona – Schutzverordnung sorgt mal wieder für Verwirrung

Die neuen Regeln sind schnell erklärt. Am Arbeitsplatz gilt geimpft, genesen oder getestet. Dies hat der Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren.
Einige Bundesländer waren wohl mal wieder unpräzise bei der Formulierung bezüglich des Zugangs der Patienten. Für medizinisch notwendige Behandlungen gibt es auch weiterhin keine Zugangsbeschränkung. Hierzu gehört auch die Arbeit unserer Berufsgruppe.

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