In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen einige Agenturen, mit aggressiven Vertriebsmethoden und hohen Kostenpaketen zu arbeiten. Mir wurde kürzlich ein Vertrag vorgelegt, bei dem im Beratungsgespräch mündlich eine Stellenbesetzung garantiert wurde, der Vertragstext dann aber etwas ganz anderes aussagte.

Neue Corona – Schutzverordnung sorgt mal wieder für Verwirrung
Die neuen Regeln sind schnell erklärt. Am Arbeitsplatz gilt geimpft, genesen oder getestet. Dies hat der Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren.
Einige Bundesländer waren wohl mal wieder unpräzise bei der Formulierung bezüglich des Zugangs der Patienten. Für medizinisch notwendige Behandlungen gibt es auch weiterhin keine Zugangsbeschränkung. Hierzu gehört auch die Arbeit unserer Berufsgruppe.
