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Neue Beihilfesätze

In den letzten Wochen erreichen uns Meldungen der Bundesländer mit den angepassten beihilfefähigen Höchstsätzen der Heilmittel. Obwohl noch nicht von allen Bundesländern Meldungen vorliegen zeichnet sich ab, dass die Beihilfesätze bundesweit einheitlich sind.

Die Vergütungen liegen bis auf wenige Cent auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zu der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen kann bei der Abrechnung privat Versicherter zwischen Patient und Praxis ein anderer, und durchaus höherer Satz vereinbart werden. Dies sollte jedoch vor Beginn der Behandlung besprochen und im Behandlungsvertrag schriftlich fixiert sein.

Ein Beihilfe berechtigter Patient erhält je nach seinem beruflichen Status unterschiedlich hohen prozentualen Ersatz durch die Beihilfestelle. Die Differenz zu dieser Erstattung kann dieser Patient mit speziellen Zusatzversicherungen abdecken.

Exemplarisch die Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen zum download.

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