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Kostenlose Schnelltests

Kostenlose Schnelltests können über die regionale Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden.

Laut Corona Testverordnung des Bundes können auch logopädische Praxen Schnelltests über die KVen abrechnen. Hierzu sucht man das enstprechende Portal der zuständigen KV auf. Dort registriert man sich zunächst. Dann erhält man ein Einschreiben mit Rückschein. Nachdem der Zugang des Einschreibens bei der KV vorliegt, wird man in dem Portal zur Kostenerstattung freigeschaltet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Jetzt ist es verbindlich: Neue Schnelltest-Regelung tritt rückwirkend in Kraft
Abrechnung von Leistungen und Sachkosten im Rahmen der Testverordnung für Logopäden, z.B. in NRW

 

Foto: Medical photo created by freepik – www.freepik.com

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