Die Bundesregierung hat für den 29. April 2026 den Kabinettsbeschluss für ein neues Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen angekündigt. Angesichts drohender Milliardendefizite sieht dieser Entwurf massive Einsparungen vor. Für uns als Heilmittelerbringer bedeutet dies eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Kostenlose Corona Schnelltests für Heilmittelerbringer
Kostenlose Corona Schnelltests für Heilmittelerbringer werden in den meisten Bundesländern über die Hausärzte durchgeführt. Laut der TEST-V des BMG sollen die regionalen Gesundheitsämter nach Vorlage eines Hygienekonzepts kostenlose Testungen an Heilmittelpraxen ausgeben. Nach konkreter Nachfrage bei den Gesundheitsämtern verweisen diese auf die Durchführung bei den Hausärzten. Nach stichprobenartigen Nachfragen bei Arztpraxen wurde dies auch bestätigt.
