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Bessere Kassenvergütungen für alle Regionen bereits ab dem 1.05.2019

Anlässlich der 2. Gesprächsrunde der Berufsverbände der Heilmittelerbringer mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Berlin können wir von wichtigen Änderungen für unsere Berufsgruppe berichten.

Nachdem der VDLS zusammen mit den anderen Berufsverbänden der Berufsgruppe zum einem Grundsatzgespräch mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im September 2018 in Berlin eingeladen war, lag uns bereits im Dezember ein Gesetzesentwurf vor, der die wichtigsten Aspekte unserer Forderungen berücksichtigt. Am 14.01.2019 hatte der VDLS zusammen mit den anderen Berufsverbänden im Bundesgesundheitsministerium in Berlin erneut die Gelegenheit zu dem Gesetzesentwurf Stellung zu beziehen, und einige wichtige Themen in den Focus zu rücken.

Die Ergebnisse unserer Gespräche:

Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich bis 04.2019 durch den Bundestag verabschiedet. Da der Entwurf von der Regierungskoalitionen getragen wird, ist das Inkrafttreten des Gesetzes anzunehmen.

Bereits ab dem 01.05.2019 soll es höhere Kassenvergütungen für alle Heilmittelerbringer und Kassenregionen geben. Denn dann soll der höchste Vergütungssatz, der in Deutschland für eine Leistung gezahlt wird in allen Regionen Standart werden. Den höchsten Satz zahlen zur Zeit die Primärkassen in Bayern mit 50,90 € für 45 Minuten Therapie.

Laut einer Pressemeldung sollen die Erhöhungen erst zum 01.07.2019 greifen.

Mehr Geld für alle, in jeder Kassenregion!

Die Umsetzung des Gesetzes bedeutet wirklich für alle Logopäden und Sprachtherapeuten mehr Geld, auch in Bayern oder NRW, da die Ersatzkassen zu Zeit schlechter vergüten als die Primärkassen. So kann man den Einkommenszuwachs im Westen bei rund 10% sehen, im Osten teilweise über 20%.

Zum Zeitpunkt als ich diese Zeilen schrieb habe ich nicht alle Preislisten akribisch geprüft. Grob kann man aber sagen, dass der Minutenpreis für logopädische Leistungen auf 1,131 € steigt. Die Erstbefundung liegt dann bei 95,59 €, und der Hausbesuch ohne Kilometervergütung bei 10,90, das Kilometergeld liegt dann bei 0,35 €.

Weitere Änderungen ab 1.01.2020

Die Berufsverbände erhalten mehr Macht. Zukünftig werden „die maßgeblichen Spitzenverbände“ direkt mit dem Spitzenverband bundeseinheitliche Verträge und Preise verhandeln, die dann bindend für alle Kassenregionen sind. Wer als maßgeblicher Spitzenverband angesehen wird ist noch nicht ganz klar. Die Einladung der am 14.01 in Berlin anwesenden Berufsverbände dürfte jedoch einen Hinweis darauf darstellen. Die jüngst vom vdek vorgeschlagenen Kriterien werden es laut BMG jedoch nicht sein.

Kommt es bei den Verhandlung zu keiner Einigung, dann wird durch ein zuvor von den Verhandlungspartnern bestimmtes Schiedsgremium entscheiden. Der „Schiedsmann“, der in der Vergangenheit meist ein Richter im Ruhestand war ist also Geschichte. Dies ist zu begrüßen, da die bisherigen Schiedssprüche erkennen ließen, dass die Schiedspersonen kaum betriebswirtschaftliche Kenntnisse aufweisen konnten. Die sind jedoch erforderlich um den Bedarf einer angemessenen Vergütung ermitteln zu können.

Zulassungsverfahren erleichtert, Bürokratieabbau

Die teilweise nicht nachvollziehbaren Zulassungsbedingungen werden erleichtert. Die Zulassung erfolgt durch Anerkennung der Rahmenbedingungen. Die Zulassungsvorraussetzungen persönlicher Natur verändern sich vermutlich nicht. Ob eine zugelassene Person die Bestimmungen einhält wird durch die Kassen überprüft.

Blankoverordnung

Ab 2020 sollen für bestimmte Indikationen Blankoverordnungen die Regel werden. Die Heilmittelerbringer sollen mit in die Verantwortung eingebunden werden. Es dürfen nur medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden. Was darunter zu verstehen ist wird Sache der Verhandlung zwischen Berufsverbänden und Kassen sein.

Fazit

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Wort gehalten. Seine im September angekündigten Verbesserungen wurden bereits jetzt in einem Gesetzesentwurf vollständig umgesetzt. Die bereits zum 1.05.2019 greifenden Erhöhungen sind elegant und vor allem fair. Dieser Politiker redet nicht nur, er handelt auch. Und zwar schnell. Er legte ein Eckpunktepapier innerhalb einer Woche vor, einen Gesetzesentwurf nach 2 Monaten. Chapeau!

Auch der Gesprächstermin am 14.01.2019 mit den maßgeblichen Referenten des Bundesgesundheitsministerium kann ebenso empfunden werden. Die Vorschläge der Berufsgruppen würden gehört und fließen in die Gestaltung des neuen Gesetzes mit ein. Man will uns wirklich helfen!

Zukünftig wird nicht mehr durch Kassen und Ärztevereinigungen über uns entschieden, sondern wir entscheiden über die Berufsverbände selbst mit. Fast auf Augenhöhe mit den Kassen könnte man meinen. Jedoch darf man nicht übersehen, dass die Verwaltung und Arbeit der Kassen vom Beitragszahler finanziert wird. Und die Arbeit der Berufsverbände jedoch von den Leistungserbringern.

Die Vertreter der Kassen verfügen somit über nahezu unbegrenzte Geldmittel, während die Berufsverbände oftmals ohne die ehrenamtliche Tätigkeit ihrer Funktionäre nicht vorhanden wären. Da muss durch stattliche Zuwendungen an die Verbände nachgebessert werden. Denn sie leisten zukünftig einen Teil der Verwaltungstätigkeit im Gesundheitswesen.

Weiter darf man nicht übersehen, dass man als Heilmittelerbringer auch zukünftig in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis steht. Normalerweise hat man als Selbstständiger in unserem Lande die Wahl zu welchen Konditionen man tätig wird. Da es innerhalb des Gesundheitswesens quasi nur einen Auftraggeber gibt, fehlen jegliche Alternativen für den Fall, dass die Vergütungen für Heilmittelerbringer unzureichend sind. Und dass sind auch nach dem 1.05.2019. Denn der VDLS hat in seinem Schiedsverfahren mit dem vdek bewiesen, dass die Kassenvergütungen doppelt so hoch sein müssen wie beabsichtigt, um den Mitarbeitern in logopädischen Praxen oder deren Inhabern Einkommen zu ermöglichen, die laut Vorstellung des vdek den Vergütungen des TVöD entsprechen.

Dies und vieles mehr zu regeln wird Aufgabe der Verhandlungsführer der Berufsverbände sein. Ich wünsche uns allen dass es die geeigneten Personen sein werden. Und genau dies könnt ihr mitentscheiden, indem Ihr dem Berufsverband eueres Vertrauens ein Mandat gebt. Werdet Mitglied im VDLS e.V., damit auch nach dem 1.05.2019 jemand für Eure besseren Einkommen und Arbeitsbedingungen kämpft. Bitte beachtet auch die teilweise um 50% günstigeren Mitgliedsbeiträge des VDLS.

Manfred Herbst

1. Vorsitzender VDLS e.V.

Foto: Designed by snowing / Freepik

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